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Einkommensgrenzen für 600-Euro-Bonus werden angehoben

Der Heizkostenzuschuss geht in die nächste Runde. Dieses Jahr kriegen noch mehr Haushalte die 600 Euro, denn die Einkommensgrenzen steigen.

Newsdesk Heute
Einkommensgrenzen für 600-Euro-Bonus werden angehoben
Zur Abfederung der gestiegenen Heizkosten gibt es wieder 600 Euro.
Land Salzburg/Franz Schwaighofer

Heizen bleibt teuer und frisst bei immer mehr Menschen einen immer größer werdenden Teil des Einkommens. In Salzburg wollte man hier mit dem Heizkostenzuschuss Abhilfe schaffen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gelten für diesen  strenge Einkommensgrenzen – dafür fällt er mit 600 Euro aber auch deutlich üppiger aus als anderswo. Bei rund 570.000 Einwohnern wurde der Bonus vergangenes Jahr 12.000 Mal ausbezahlt.

Nun, ab 1. Jänner 2024, kann der Heizkostenzuschuss erneut beantragt werden. Nach einer ersten Erhöhung der Einkommensgrenzen im Frühling 2023 werden diese nun abermals hinaufgesetzt, wodurch die Zahl der Bezieher steigen dürfte.

Mehr Haushalte profitieren

"Wir konnten im Jahr 2023 deutlich mehr Salzburger erreichen. Das zeigen die rund 19.000 Anträge, die wir genau geprüft haben, damit die öffentlichen Gelder dort ankommen, wo sie benötigt werden. Im kommenden Jahr haben noch deutlich mehr Haushalte die Möglichkeit, die Unterstützung zu beantragen. Wir versuchen dabei die Bürokratie möglichst gering zu halten und dennoch jenen zu helfen, die es wirklich brauchen", so Soziallandesrat Christian Pewny.

Diese Grenzen gelten

Pünktlich ab dem Neujahrstag soll der Heizkostenzuschuss über 600 Euro wieder beantragt werden können. Bei Einzelpersonen steigt die Einkommensgrenze um rund sieben Prozent von 1.300 auf 1.392 Euro netto. Bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder eingetragenen Partnerschaften steigt sie von 1.700 auf 1.820 Euro netto.

Für jedes Kind im gemeinsamen Haushalt erhöht sich der Betrag um jeweils weitere 385 Euro, statt wie bisher 360 Euro. Jede zusätzliche erwachsene Person im Haushalt und auch Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, erhöhen die Grenze um jeweils 621 Euro (2023 waren es hier 580 Euro).

Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern kann somit 2.162 Euro netto verdienen und trotzdem noch den Bonus erhalten. 

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