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Einreiseverbot, weil Sängerin zu schlecht singt

Eine kosovarische Künstlerin darf nicht in der Schweiz auftreten. Der Grund: sie sei nicht sonderlich gut. Absurd, findet ein Branchenkenner.

Heute Redaktion
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Die kosovarische Künstlerin Xhevahire Bytyqi darf nicht in der Schweiz auftreten. Das Migrationsamt des Kantons Zürich stellt ihr keine Kurzzeitbewilligung aus, weil sie "eine nicht sehr gut qualifizierte Künstlerin" sei. Zudem sei "ihr behaupteter großer Bekanntheitsgrad in der Heimat" nicht hinreichend belegt, schreibt die "NZZ". Das Verwaltungsgericht stützte den Entscheid.

Roger Rosser von der gleichnamigen Event-Agentur kennt den Fall nicht im Detail. Für ihn ist die Begründung der Beamten jedoch "weltfremd". "Es ist doch nicht die Aufgabe eines Amtes, über die künstlerische Qualität zu urteilen." Zudem habe das Migrationsamt gar nicht das Wissen, über Musik zu urteilen.

"Beamte haben Gescheiteres zu tun"

"Sowieso ist es Geschmackssache, ob jetzt einem kosovarische Folklore-Musik gefällt oder nicht." Statt auf Youtube zu recherchieren, welche neuen Songs eine kosovarische Künstlerin bietet und wie viele Klicks diese erzielen, hätten die Beamten Gescheiteres zu tun. "Wir haben sicher andere Probleme."

Er könne sich ein Lachen ob der Absurdität des Falles nicht verkneifen, sagt Rosser. Das Migrationsamt habe einzig zu prüfen, ob die nötigen Papiere für die Bewilligungen vorliegen. "Es kann natürlich sein, dass bei früheren Auftritten etwas vorgefallen ist." Da in der Vergangenheit die Bewilligungen für dieselbe Künstlerin aber jeweils erteilt wurden, sehe es so aus, als ob die Begründung der "unzureichenden Qualifikation" ein vorgeschobenes Argument sei.

"Blick über den Tellerrand" hinaus kaum möglich

Eine Antwort des Migrationsamt Zürich auf die Frage, was sich in der Musikqualität der kosovarischen Sängerin im Vergleich zu den Vorjahren verändert hatte, ist nicht zu erhalten. Ein Sprecher verweist auf das Verwaltungsgericht.

Für Arbeitsrechtler Roger Rudolph, ist es generell so, dass die Behörden wohl richtig liegen und kein Ermessensmissbrauch vorliegt. "Das heißt natürlich nicht, dass man diesen Entscheid gut finden muss." Das Argument, dass die kosovarische Diaspora ein Recht habe, die eigenen Künstler in der Schweiz zu sehen, sei zwar nachvollziehbar, aber rechtlich kaum hilfreich. "Da bei Anwendung solcher verwaltungsrechtlicher Fragestellungen ganz generell der Blick sehr stark auf die gesetzlichen Anforderungen gerichtet ist und Argumente 'über den Tellerrand hinaus' einen schweren Stand haben." (slo)

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