Österreich

Einspruchsfrist für Urteil über Adelsmayr läuft ab

Heute Redaktion
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Bild: AFP

Bereits vor zwei Monaten - am 21. Oktober - ist der Bad Ischler Mediziner Eugen Adelsmayr in Abwesenheit in Dubai zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Seit knapp zwei Wochen liegt das schriftliche Urteil vor, im Jänner endet die 30-tägige Berufungsfrist der Oberstaatsanwaltschaft. "Ich gebe nicht auf", sagte der Anästhesist.

in Abwesenheit in Dubai zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Seit knapp zwei Wochen liegt das schriftliche Urteil vor, im Jänner endet die 30-tägige Berufungsfrist der Oberstaatsanwaltschaft. "Ich gebe nicht auf", sagte der Anästhesist.

Dem Arzt und einem Mitangeklagten war vorgeworfen worden, im Jänner 2009 im Rashid-Hospital in Dubai bei einem Patienten mit hoher Querschnittläsion durch Unterlassung der Hilfeleistung sowie Morphin dessen Tod herbeigeführt zu haben. Drei Fachgutachten zugunsten des Mediziners blieben in der Verhandlung unberücksichtigt.

Laut hatte der Richter den Schuldspruch mit der Abwesenheit des Mediziners begründet, dadurch hätte nichts Entlastendes berücksichtigt werden können. Beantragt war vom Staatsanwalt die Todesstrafe, weil zwischen dem Richter und zwei Beisitzern keine Einstimmigkeit herrschte, wurde lebenslange Haft verhängt. "Das schriftliche Urteil ist ein würdiger Schlusspunkt zu dieser Farce", sagte Adelsmayr.

Er wolle jedoch weiterhin kämpfen und seine Unschuld beweisen. Der Intensivmediziner schrieb ein Buch über seine Zeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Dieses übersetzt er aktuell ins Englische, im Jänner soll es als E-Book erscheinen. Darin macht sich der Mediziner Luft, „dieses Buch ist eine nicht zu unterschätzende Waffe“, sagte der Mediziner bereits, nachdem er verurteilt wurde.

Unterdessen hat der FPÖ-Europaabgeordnete und Chef der europäischen Rechtspartei "European Alliance for Freedom" (EAF), Franz Obermayr, auch eine schriftliche Anfrage an die Kommission gerichtet. Darin wollte er unter anderem wissen, ob es ein Rechtsmittel gegen einen internationalen Haftbefehl gibt und wenn ja, ob die Kommission gegebenenfalls entsprechende rechtliche Schritte einleiten wird.

Eine konkrete Antwort lieferte die Kommission darauf jedoch nicht, der Fall werde jedoch in enger Zusammenarbeit mit den österreichischen Behörden weiterhin verfolgt. Weiters hieß es in dem Schreiben: "Die EU hat mit den Vereinigten Arabischen Emiraten kein Rechtshilfe- oder Auslieferungsabkommen geschlossen. Daher fallen die mit diesem Land getroffenen Vorkehrungen in den Bereichen gegenseitige Rechtshilfe und Auslieferung in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. In der Praxis bedeutet dies, dass die Mitgliedstaaten ihre bilateralen Abkommen anwenden, sofern vorhanden. Ist dies nicht der Fall, können sie sich auf den völkerrechtlich verankerten Grundsatz der Gegenseitigkeit berufen."