Österreich

Einweisung für Mutter nach Fenstersprung mit Kind

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Eine 43 Jahre alte Serbin hatte sich im November 2014 mit ihrer Tochter (6) aus dem Fenster ihrer Wohnung in Graz gestürzt. Beide hatten schwere Verletzungen erlitten, überlebten den Vorfall aber glücklicherweise. Am Donnerstag wurde die Frau beim Prozess um die Tat in eine Anstalt eingewiesen. Die Frau leidet laut Gerichtspsychiater unter Wahnvorstellungen.

Eine 43 Jahre alte Serbin hatte sich im November 2014 . Beide hatten schwere Verletzungen erlitten, überlebten den Vorfall aber glücklicherweise. Am Donnerstag wurde die Frau beim Prozess um die Tat in eine Anstalt eingewiesen. Die Frau leidet laut Gerichtspsychiater unter Wahnvorstellungen.

Im Prozess erklärte die Frau, dass sie sich von ihrem Ex-Partner bedroht gefühlt habe. Vier Kinder hat die Frau, zwei erwachsene Zwillingsbrüder und das sechsjährige Mädchen lebten bei ihr in Graz, ein weiteres Kind beim Vater in Oberösterreich. Wirr zeigte sich ihre Aussage, dass ihr Ex-Partner ihr "schaden" wolle und "Leute beauftragt" habe, die Tochter zu beschatten und möglicherweise zu entführen. 

Rütteln an Tür als Auslöser

Details zu den Vorwürfen konnte die Frau aber nicht ausführen. Ein Gerichtspsychiater bescheinigte ihr Wahnvorstellungen, auch nach elf Monaten in einer Nervenklinik habe sich ihr Zustand nicht gebessert. Diese Wahnvorstellungen dürften auch die Tat ausgelöst haben: Als einer der erwachsenen Söhne an der Wohnungstür rüttelte, weil er seinen Schlüssel vergessen hatte, packte die Frau die damals Fünfjährige und sprang mit ihr aus dem Fenster über zwölf Meter in die Tiefe.

Wiederholung nicht ausgeschlossen

Dass Mutter und Tochter auf einem kleinen Wiesenstück landeten, dürfte ihnen das Leben gerettet haben. Beide Opfer wurden aber schwer verletzt, erlitten zahlreiche Knochenbrüche und Schädelblutungen, schwebten in Lebensgefahr. Nun, fast ein Jahr später, schließt der Gerichtspsychiater eine Wiederholung einer solchen Tat nicht aus. Die Geschworenen verfügten einstimmig eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, das Urteil ist nicht rechtskräftig.