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Einweisung: Wiener erstach Mutter, schlief neben Lei...

Heute Redaktion
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Bild: Denise Auer

Im November 2015 erstach Werner F. seine schlafende Mutter. An die Bluttat kann er sich nicht erinnern, sagt der 46-Jährige. Er muss in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Im November 2015 erstach Werner F. seine schlafende Mutter. An die Bluttat kann er sich nicht mehr genau erinnern, sagt der 46-Jährige. Er muss in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
"Ich kann mich nur erinnern, dass ich der Mama zwei Mal in den Bauch gestochen habe", sagte der Angeklagte am Donnerstag vor dem Wiener Straflandesgericht. Warum, das frage er sich seit der Tat selbst.

Laut Gerichtsmedizin stach der heute 46-Jährige in der Wohnung in der Brigittenau fünf Mal zu. "In der Nacht

habe ich gebetet. Dann holte ich ein Messer aus der Küche und stach ihr in den Bauch. Sie hat geröchelt,

dann ist ihr das Gebiss rausgerutscht", so der Wiener. Danach legte er sich neben seine tote Mutter, in deren Brust noch das Messer steckte, und schlief ein. "Ich war total erschöpft", so der Angeklagte. Tatwaffe: eine 13,5 Zentimeter lange Klinge.

Im Wahn gehandelt

Laut Gerichtspsychiater war Werner F. nicht bei Sinnen. Er habe in einem paranoid-wahnhaften Zustand gehandelt. Er habe sich verfolgt gefühlt und wollte bei seiner Mutter schlafen, weil er sich zu Hause nicht mehr wohl gefühlt habe. Die Tatwaffe, ein Kampfmesser, nahm er laut eigener Aussage mit, um sich und die 86-Jährige im Notfall verteidigen zu können.
Seine Erinnerung an die Tat selbst sei verschwommen, so der 46-Jährige. Er habe Gedächtnislücken. Urteil: Nicht zurechnungsfähig, Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

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