Wegen akuter Einbruchsgefahr ist das Eislaufen am Kärntner Ossiacher See seit einigen Tagen behördlich verboten. Anrainer Franz Hartlieb (61), Jurist und leidenschaftlicher Eisläufer, kurvte trotzdem in Schlittschuhen herum, machte ein Selfie - und zeigte sich dann selbst an.
Wegen akuter Einbruchsgefahr ist das Eislaufen am Kärntner Ossiacher See seit einigen Tagen behördlich verboten. Anrainer Franz Hartlieb (61), Jurist und leidenschaftlicher Eisläufer, kurvte trotzdem in Schlittschuhen herum, machte ein Selfie – und zeigte sich dann selbst an.
Denn der sportliche Rechtsgelehrte möchte das Verbot durch ein Verwaltungsverfahren aushebeln. Sein Argument: Grundsätzlich ist die Benutzung der Eisdecke auf öffentlichen Gewässern erlaubt. Eine einschränkende Verordnung sei rechtswidrig. Hartlieb: "Mündige Bürger erkennen Gefahren. Sonst müsste man im Sommer Nichtschwimmern das Baden im See verbieten." Der Jurist will bis zum Höchstgericht gehen – ein Prozess auf dünnem Eis.