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Elektronische Gesundheitsakte beschlossen

Heute Redaktion
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Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) wird Gesetz, der Nationalrat fasste am Dienstag einen entsprechenden Beschluss. Die Ärztekammer ist gegen die ELGA.

Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) wird Gesetz, der Nationalrat fasste am Dienstag einen entsprechenden Beschluss. Die Ärztekammer ist gegen die ELGA.

Die Elektronische Gesundheitsakte ist ein Informationssystem, das Patienten sowie Spitälern, Ärzten, Apotheken und Pflegeeinrichtungen einen Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten (Befunde, Medikamente etc.) ermöglichen soll. Abgerufen werden die Daten über die E-Card. Wer sich nicht aktiv abmeldet, wird in die ELGA einbezogen. Die Ärztekammer ist gegen die ELGA und sammelte mehr als 100.000 Unterschriften von Patienten, die sich gegen diese Art der Speicherung von Gesundheitsakten aussprechen.

Zeitplan fix

Spätestens Ende 2013, Anfang 2014 sollen alle Patienten Zugang zu ELGA (und zur Widerspruchsstelle) haben, ab 2015 müssen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen teilnehmen, ab 2016 alle Vertragsärzte und Apotheken (im Rahmen der E-Medikation) und ab 2017 die Privatkrankenanstalten. 2022 folgen die mit Respektabstand die Zahnärzte. Die Daten bleiben dezentral gespeichert und werden über ELGA zusammengeführt.

Haftbar bei Missachtung

Ärzte müssen zwar Labor- und Radiologiebefunde sowie verschriebene Medikamente eingeben, ELGA aber nicht verpflichtend anwenden. Allerdings können sie haftbar gemacht werden, wenn sie aufgrund einer Nicht-Verwendung einen Fehler machen.

Zugriffe protokolliert

Auf die Daten zugreifen darf neben den Patienten nur, wer einen Behandlungskontext nachweisen kann - und zwar für 28 Tage. Damit soll etwa das Schnüffeln in Promi-Akten unterbunden werden. Zugriffe werden protokolliert, der Datenverkehr soll über gesicherte Netze laufen. Patienten können (via Bürgerkarte eingeloggt) sehen, wer auf ihre Daten zugegriffen hat. Bei Missbrauch drohen Strafen. Für Arbeitgeber, Betriebsärzte, Behörden, Versicherungen und Kassen-Chefärzte sind die Daten tabu, der Zugriff soll auch technisch nicht möglich sei. Patienten können einzelne Befunde, Behandlungsfälle oder Medikamente ausblenden lassen.

Schneller Zugriff auf Befunde

Das Gesundheitsministerium verspricht den Patienten einen unkomplizierten und sicheren Zugriff auf ihre Befunde, mehr Sicherheit bei Medikamentenverschreibungen und eine höhere Behandlungsqualität durch die besser verfügbaren Daten. Den Ärzten - die bis zuletzt gegen ELGA Sturm gelaufen sind - wird die Versorgung mit standardisierten Daten und damit Hilfe bei der Fehlervermeidung versprochen. Auch Doppelbefunde und Doppelmedikationen sollen zurückgedrängt werden.

18 Mio Euro Kosten pro Jahr

Die Patienten müssen für die Teilnahme nicht zusätzlich zahlen. In einer volkswirtschaftlichen Betrachtung listet das Gesundheitsministerium ab 2018 laufende Kosten von 18 Millionen Euro jährlich auf, dem stehen Kostendämpfungseffekte von rund 129,8 Mio. Euro, davon 95,8 Mio. Euro für das Gesundheitssystem, gegenüber. Bis 2017 müssen aber erst einmal rund 130 Mio. Euro investiert werden. Für Ärzte, Apotheken und Privatkrankenanstalten ist eine Anschubfinanzierung (insgesamt 15 Mio. Euro) vorgesehen.