Wien

Elfjährige wurde missbraucht – Haftstrafen für Duo

Zwei Mädchen (11, 14) sollen in Wien von zwei jungen Männer (17, 18) missbraucht worden sein. Am Donnerstag gab es die Urteile – jeweils Haftstrafen!

Christian Tomsits
Die beiden Angeklagten wurden am Weg in den Gerichtssaal von Justizwache-Beamten begleitet.
Die beiden Angeklagten wurden am Weg in den Gerichtssaal von Justizwache-Beamten begleitet.
Denise Auer

Um kurz nach 18 Uhr verkündete der Schöffensenat die Schuldsprüche. Beide Angeklagten wurden jeweils zu Haftstrafen verurteilt: Der Ältere bekam 3 Jahren Haft plus eine Einweisung in eine Anstalt, der jüngere Komplize fasste 8 Monate teilbedingte Haft aus – nicht rechtskräftig.

Das Duo soll Ende 2022 den Mädchen Ecstasy-Tablette gegen Sex angeboten haben. Der 18-Jährige soll die Mädchen in eine Wohnung in Wien-Meidling gelockt haben. Dort habe der 17-Jährige die 14-Jährige dann missbraucht, der 18-Jährige soll sich danach an der erst 11-jährige Freundin des Opfers vergangen haben. Die Tat wurde sogar gefilmt. Daher kam für den jüngeren auch noch eine Anklage wegen der Darstellung von Missbrauch (Kinderpornografie) dazu.

Anwalt Franz Pechmann vertrat den Erstangeklagten vor Gericht.
Anwalt Franz Pechmann vertrat den Erstangeklagten vor Gericht.
Denise Auer

Video zur Tat vor Gericht vorgespielt

Auf den Clips (sie wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgespielt) sollen die Kinder scherzend und lachend zu sehen sein. "Es war keine Vergewaltigung", stellte der Verteidiger des Erstangeklagten, Franz Pechmann, fest. Das hätten die Mädchen fälschlicherweise bei der Polizei behauptet. "Mein Mandant hat sie verarscht. Er hatte gar kein Ecstasy. Weil sie keine Drogen bekamen, gingen sie anschließend als Retourkutsche zur Polizei", meinte er.

Nicht erste Verhandlung für Erstangeklagten

Während der 17-Jährige seinen ersten Prozesstermin einfach schwänzte ("Heute" berichtete), war der Erstangeklagte bereits  vorbestraft. Er musste sich sogar schon einmal nach einem Messerstreit um 10 Euro wegen des Verdacht auf Mordversuch vor Geschworenen verantworten – wurde schlussendlich wegen Notwehr freigesprochen. Damals hatte er noch Besserung gelobt: "Ich will mein altes Ich hinter mir lassen und ein neuer Mensch sein." 

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung seitens der Verteidiger angemeldet wurden.

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