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ELGA: Kassenarzt beantragt Stopp beim VfgH

Heute Redaktion
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Der Wiener Gynakologe Alfred Pixner hat beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Aufhebung des ELGA-Gesetzes eingebracht. Der Arzt ficht sämtliche Bestimmungen des Gesetzes an: Eingriff in das Datenschutzrecht, Verantwortlichkeiten für die Datensicherheit für lückenhafte Befunderstellungen und daraus resultierende mögliche Behandlungsfehler durch den Arzt, sowie Eingriffe in das Eigentumsrecht, weil Ärzte Aufgaben hinsichtlich Haftung und Datensicherheit aufgebürdet würden, die diese nicht erfüllen könnten. Unterstützt wird er von der Wiener Ärztekammer.

Der Wiener Gynakologe Alfred Pixner hat beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Aufhebung des ELGA-Gesetzes eingebracht. Der Arzt ficht sämtliche Bestimmungen des Gesetzes an: Eingriff in das Datenschutzrecht, Verantwortlichkeiten für die Datensicherheit für lückenhafte Befunderstellungen und daraus resultierende mögliche Behandlungsfehler durch den Arzt, sowie Eingriffe in das Eigentumsrecht, weil Ärzte Aufgaben hinsichtlich Haftung und Datensicherheit aufgebürdet würden, die diese nicht erfüllen könnten.  Unterstützt wird er von der Wiener Ärztekammer.

Pixner begründet den Antrag vor allem mit dem Eingriff in das Datenschutzrecht sowie in die Privatsphäre, analog zur Vorratsdatenspeicherung. Der Staat zwinge den Bürger in ein System, von dem man sich aktiv abmelden müsse und für das am Ende keiner die Verantwortung trage. Das aber widerspreche dem Grundrecht auf Datenschutz, das eine Opt-in-Lösung, also das aktive Einsteigen in das System mit ausdrücklicher Zustimmung, zwingend vorschreibe.

Gefahr von Missbrauch

Auch regle das Gesetz nicht, wer auf die Daten zugreifen könne. Bei mehr als 100.000 potenziell Zugriffberechtigten in Österreich sei dem Missbrauch damit "Tür und Tor geöffnet". Und selbst wenn man sich abmeldet, dauert es mehrere Wochen, bis die Abmeldung durchgeführt wird. Pixner: "Für Patienten ist das absolut unzumutbar."

Investitionen auf eigene Kosten

Im ELGA-Gesetz werde weiters massiv in Eigentumsrechte eingegriffen. Pixner erklärt dies unter anderem damit, dass er Investitionen tätigen müsste, die ihm per Gesetz nicht abgegolten würden, vor allem vermehrte Computerkapazitäten sowie zusätzliche Wartungs- und Betreuungskosten durch seine Softwarefirma.

Eine Bestimmung, die die Krankenkassen zwinge, den erhöhten Zeit- und Investitionsaufwand abzudecken, fehle. Der einzige Schritt wäre, die Kassenverträge zurückzulegen, "was aber für die sozialmedizinische Betreuung meiner Patientinnen, vor allem aus den ärmeren Bevölkerungskreisen, unzumutbar und unsozial wäre".

Datensicherheit gefährdet

Zudem würde Ärzten die Verantwortung für eine Datensicherheit auferlegt, die es so gar nicht geben könne. Auch gibt Pixner zu bedenken, dass er sich wegen der Möglichkeit des Patienten, einzelne Befunde oder Diagnosen herauszulöschen, nicht mehr auf Arztbriefe und Befunde verlassen könnte.