Österreich

ELGA: Tiroler Arzt zieht vor Verwaltungsgerichtshof

Heute Redaktion
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Bild: www.diedie.at

Nachdem ein Wiener Gynäkologe beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Aufhebung des ELGA-Gesetzes eingebracht hatte, sorgt nun ein Tiroler Mediziner für Aufsehen. Der Innsbrucker Ernährungsexperte Maximilian Ledochowski hat einen negativen Bescheid im Zusammenhang mit der Abmeldung von der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) erhalten und will nun den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) anrufen.

eingebracht hatte, sorgt nun ein Tiroler Mediziner für Aufsehen. Der Innsbrucker Ernährungsexperte Maximilian Ledochowski hat einen negativen Bescheid im Zusammenhang mit der Abmeldung von der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) erhalten und will nun den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) anrufen.

Den Bescheid habe er erhalten, da er sich geweigert habe, dem Antrag eine Kopie eines Lichtbildausweises beizulegen, da seine Identität ohnedies "zweifelsfrei" belegt worden sei. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger sah das anders. In einem Bescheid heißt es zwar an einer Stelle: "Unabhängig vom inhaltlichen Thema des Verfahrens steht die Identität des Antragstellers mit der für ein Verwaltungsverfahren notwendigen Sicherheit fest."

Der Hauptverband beruft sich aber in seiner Begründung des negativen Bescheids trotzdem auf die in der "ELGA-Verordnung" für eine Willenserklärung vorgesehenen Kriterien, denenzufolge für die "eindeutige Identifizierung" eine Kopie eines Lichtbildausweises gefordert wird.

Mediziner ist erfreut über den Bescheid

Offensichtlich wird da versucht, jemandem das Abmelden so schwer als möglich zu machen", bemängelte der Innere Mediziner. Denn warum sonst bestehe der Hauptverband auf eine Ausweis-Kopie, obwohl selbst in dem Bescheid der Widerspruchsstelle eingeräumt werde, dass "keine Zweifel an der Identität das Antragstellers" vorliegen würden, kritisierte Ledochowski. Er freue sich jedenfalls über den negativen Bescheid, denn nur so könne er alle Rechtsmittel ausschöpfen.

Der Arzt kann nicht nachvollziehen, warum seine biometrischen Daten in Form der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises für die Abmeldung notwendig seien, obwohl seine Identität vom Hauptverband mittels RSa-Brief festgestellt, seine Versicherungsdaten überprüft worden seien, und er dem Schreiben eine Kopie seines Staatsbürgerschaftsnachweises beigelegt habe. Die Latte für einen Ausstieg werde offenbar so hoch als möglich gelegt, kritisierte Ledochowski.

ELGA ist "Art der Vorratsdatenspeicherung"

Aus seiner Sicht handle es sich bei argumentierte der Mediziner: "Und davon ist jeder Österreicher und jede Österreicherin betroffen". Denn schließlich müsse jeder früher oder später einmal zum Arzt gehen.

 

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