Wirtschaft

Elsner muss jetzt endgültig vor Gericht

Heute Redaktion
Teilen

x-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner wird am kommenden Dienstag und Mittwoch wohl oder übel ins Wiener Landesgericht für Strafsachen kommen müssen, um als Angeklagter im zweiten BAWAG-Prozess einvernommen zu werden. Der Vorsitzende BAWAG-Richter Christian Böhm hat die Vertagungsbitte von Elsner abgewiesen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Ob der Ex-BAWAG-Boss erscheinen wird, ist laut seinem Anwalt unsicher.

E

 Die Ablehnung wird damit begründet, dass "lediglich bereits bekannte und behandelte Ausführungen (eher) allgemeiner Natur zur Verhandlungsfähigkeit erstattet wurden." Elsner hätte bereits zweimal auf Basis einer Subsidiaranklage der BAWAG, die sich auf diesem Weg seine Pensionsabfindung von rund sechs Mio. Euro zurückholen will, als Angeklagter im zweiten BAWAG-Prozess vor dem Schöffensenat erscheinen sollen.

Gutachter hatte Verhandlungsfähigkeit attestiert

Er ist den Ladungen aber jedes Mal mit dem Hinweis auf seine angegriffene Gesundheit ohne Vorankündigung nicht nachgekommen. Nachdem aber Gerichtsgutachter Günter Steurer in der Folge die Verhandlungsfähigkeit von Elsner attestiert hatte, wurde er von Richter Böhm für den kommenden Dienstag und Mittwoch vorgeladen. Elsner, der sich , hatte daraufhin einen Antrag auf Vertagung seiner Einvernahme gestellt.

Er wolle erst wieder vor Gericht erscheinen, wenn er wieder gesund sei. Laut Kurt Huber, Leiter der Medizinischen Abteilung für Kardiologie im Wilhelminenspital, hat sich der Gesundheitszustand des ehemaligen BAWAG-Generaldirektors verschlechtert. Elsner hatte zuvor mit Herzrhythmusstörungen das Wiener Wilhelminenspital aufgesucht. Elsner droht demnach womöglich eine weitere Herz-Operation, so Huber, bei dem Elsner seit längerem in Behandlung ist.

Anwalt: "Elsners Erscheinen steht noch nicht fest"

Ob Elsner im zweiten BAWAG-Prozess am Straflandesgericht Wien am 29. Mai erstmals erscheinen wird, stehe noch nicht fest, erklärte unterdessen sein Rechtsanwalt Jürgen Stephan Mertens. Er müsse noch mit seinem Mandanten Rücksprache halten. Nachweislich sei durch die Verstopfung des Bypasses bei Elsner eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten. Somit liege keine Verhandlungsfähigkeit vor.

Dass dem Ex-BAWAG-Chef von dem gerichtlich bestellten Sachverständigen Günter Steurer Verhandlungsfähigkeit attestiert werde, sei nicht nachvollziehbar. Auch in Steurers Gutachten werde "die Möglichkeit eines plötzlichen Herztodes wegen der Herzerkrankung in den Raum" gestellt, so Mertens.

;