Niederösterreich

Eltern atmen auf - Sonderbetreuungszeit ab 1. September

Gute Nachricht für Eltern: Durch die rückwirkende Sonderbetreuungszeit ist der Kostenersatz durch den Bund geregelt.

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Die Regierung verlängert die Sonderbetreuungszeit erneut bis zum Jahresende. Dadurch sollen Personen mit Betreuungspflichten rechtlich abgesichert sein. Symbolbild.
Die Regierung verlängert die Sonderbetreuungszeit erneut bis zum Jahresende. Dadurch sollen Personen mit Betreuungspflichten rechtlich abgesichert sein. Symbolbild.
Getty Images/iStockphoto

„Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung nach den vielen Protesten und Hilferufen betroffener Eltern bei uns nun einlenkt und eine rückwirkende Sonderbetreuungszeit mit 1. September umgesetzt wird. Das schafft Klarheit und Rechtssicherheit für berufstätige Eltern, deren Kinder in Quarantäne müssen und die zuhause betreut werden“, so Arbeiterkammer Niederösterreich-Präsident und ÖGB Niederösterreich-Vorsitzender Markus Wieser.  

Tausende Familien profitieren

Durch die Sonderbetreuungszeit ist der Kostenersatz durch den Bund geregelt. Zudem ist sichergestellt, dass die Eltern keine Pflegefreistellung oder gar Urlaub nehmen brauchen, wenn sie sich in der Pandemie zuhause um ihre Kinder kümmern müssen. „Unser Einsatz für die ArbeitnehmerInnen hat sich einmal mehr ausgezahlt. Tausende Familien profitieren von dieser rückwirkenden Regelung“, so Wieser.

Die AK und die SPÖ hatten die Lücke bei der Sonderbetreuungszeit heftig kritisiert - mehr dazu hier.

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