Österreich

Eltern entführten eigenen Sohn aus Jugendamt

Heute Redaktion
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Weil ein Elternpaar den eigenen Sohn aus der Obhut des Jugendamts entführt hatte, mussten sich die beiden am Donnerstag am Wiener Landesgericht wegen Kindesentziehung verantworten. Richter Stefan Romstorfer entschied auf Diversion - je 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Staatsanwaltschaft wartet noch ab.

Weil ein Elternpaar den ehatte, mussten sich die beiden am Donnerstag am Wiener Landesgericht wegen Kindesentziehung verantworten. Richter Stefan Romstorfer entschied auf Diversion -  je 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Staatsanwaltschaft wartet noch ab.

Das Paar, 45 und 33 Jahre, lebte in Wien in nicht ganz einfachen sozialen Verhältnissen. Der Frau war aufgrund von Alkoholproblemen bereits die Tochter aus einer anderen Beziehung abgenommen worden. Das Mädchen verbrachte nur die Wochenenden bei der Mutter. Im vergangenen Juni ließen sie die Zwölfjährige mit dem damals acht Monate alten Adriano nachts allein zu Hause und gerieten einander betrunken an einer Tankstelle in die Haare. In den Streit griff die Polizei ein, der 45-Jährige landete nach einer kurzen Verfolgungsjagd für einen Tag hinter Gittern.

Eltern: "Kind war apathisch"

Am Tag danach wurde der Familie auch das Baby abgenommen. Eine Woche später durften sie das Baby erstmals wieder sehen. Angeblich wäre das Kind ganz apathisch gewesen, hätte Beulen am Hinterkopf und roten Flecken am ganzen Körper aufgewiesen und wäre durch die Windel regelrecht eingeschnürt gewesen. Alle diese Darstellungen wurden von der erfahrenen Krisen-Pflegemutter sowie anderen Sozialarbeitern in der Verhandlung zurückgewiesen.

Nach Handyortung in Steiermark erwischt

In "Panik" schnappten sich die Eltern am 26. Juni den kleinen Adriano und begaben sich auf eine Irrfahrt durch Deutschland, Tschechien, Frankreich, Ungarn, etc. bis die Odyssee nach einer Handyortung am 1. September in der Steiermark endete.

Tränenreich schilderten die Eltern vor dem Richter, wie entsetzt sie über den Zustand des Kindes gewesen wären - und dass sie völlig unüberlegt gehandelt hätten. Den zweiten Anklagepunkt, dass sie ihre Tochter bewegt hätten, aus der Wohngemeinschaft zu verschwinden und mit dem Zug zur Familie des Angeklagten nach Salzburg zu fahren, leugneten sie zunächst.

Eine Einverständnis zur Diversion durch den Staatsanwalt steht noch aus.