Österreich

Elternteilzeit: Stunden mit Arbeitgeber verhandeln

Heute Redaktion
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Markus Wieser
Markus Wieser
Bild: AK

Herta F. will nach der Karenz 20 Stunden Teilzeit arbeiten, um den Nachmittag mit ihrem fast dreijährigen Sohn zu verbringen. Ihr Chef besteht aber auf mindestens 30 Wochenstunden. Kann er das?

Die Antwort der AK: Grundsätzlich steht Elternteilzeit dann zu, wenn der Betrieb mehr als 20 Beschäftigte hat und das Dienstverhältnis schon ununterbrochen 3 Jahre gedauert hat (Karenzen werden hier mit eingerechnet). Oder wenn der Dienstgeber von sich aus einer Vereinbarung freiwillig zustimmt.

„Über das Stundenausmaß müssen sich laut Gesetz Arbeitgeber und Elternteil einigen – das erfordert Kompromisse auf beiden Seiten", so die AK-ExpertInnen. „Fixieren Sie die genaue Vereinbarung schriftlich und wenden Sie sich bei Ungereimtheiten oder Fragen an uns", so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Tipp der AK Niederösterreich: Elternteilzeit kann bis zum Schuleintritt des Kindes vereinbart werden, währenddessen gilt Kündigungsschutz. Markus Wieser rät: „Elternteilzeitvereinbarung schriftlich festhalten!" (Lie)

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