Politik

Ende von Amtsgeheimnis wird im Herbst fixiert

Heute Redaktion
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Die Regierungsparteien hoffen darauf, dass die Abschaffung des Amtsgeheimnisses im Herbst im Parlament fixiert wird. Zwar wurde der Beschluss aufgrund von Bedenken der ÖVP letzte Woche im Ministerrat noch nicht eingebracht. Beide Seiten gaben sich aber dennoch zuversichtlich, dass es im Herbst zum Beschluss im Hohen Haus kommt und die Reform im Jänner 2016 in Kraft tritt.

Der zuständige Kanzleramts-Minister Josef Ostermayer (SPÖ) hatte eigentlich vorgesehen, die Verfassungsmaterie bereits am vergangenen Dienstag im Ministerrat einzubringen, am Dienstag begründete er die Verzögerung mit "internen Abstimmungsgesprächen" innerhalb der ÖVP.

Diese spricht von zu klärenden Punkten. Die Volkspartei will nicht nur die Verfassungsbestimmungen (also das Streichen des Amtsgeheimnisses aus der Verfassung) der Opposition zur Verhandlung vorlegen, sondern auch die im geplanten "Informationsfreiheitsgesetz" geregelte konkrete (einfachgesetzliche) Verfahrensordnung.

Ausarbeiten von "Eckpfeilern"

Die Eckpfeiler, also die Frage, "wie und in welcher Form kommt der einzelne Bürger zu seinem Recht auf Information" sollten vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes ausgearbeitet werden, sagte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl . Mit diesen Eckpfeilern solle man dann in die Verhandlungen mit der Opposition gehen. Für die Streichung des Amtsgeheimnisses aus der Verfassung benötigt die Regierung ja eine Zwei-Drittel-Mehrheit, für die Verfahrensordnung nicht.

Gerstl zeigte sich jedenfalls "sehr zuversichtlich, dass wir sehr rasch eine Lösung finden". Denn es sei sein "größtes Interesse, dass die Abschaffung des Amtsgeheimnisses so schnell wie möglich im Parlament beschlossen wird". Der VP-Mandatar lobte auch ausdrücklich das "sehr konstruktive Klima mit Minister Ostermayer". Ob der Ministerrats-Beschluss bereits am 22. Juli oder erst bei der Sitzung am 26. August fällt - oder eventuell auch erst im Herbst - , ist für Gerstl zweitrangig. Wichtig sei der Plenums-Beschluss im Herbst.

Als Ziel nannte Gerstl, dass das neue Informationsfreiheitsgesetz per 1. Jänner 2016 dann in Kraft tritt. Grund für die lange Dauer von der angepeilten Beschlussfassung (Herbst 2014) im Nationalrat bis zum In-Kraft-Treten ist laut Gerstl die lange Vorbereitungszeiten der Ministerien.