Gesundheit

Energiekrise: So kalt darf es am Arbeitsplatz sein

Dieser Tage versuchen auch Arbeitgeber Kosten zu sparen und fahren die Heizung zurück. Aber ist das rechtens? "Heute" sprach mit einem Experten.

Sabine Primes
Die <a href="https://digital.oegbverlag.at/recht/g/10009098,NOR12115150/Arbeitsstaettenverordnung/%C2%A7-28-Raumklima-in-Arbeitsraeumen?g=14">Arbeitsstättenverordnung</a> regelt alles rund um den Arbeitsplatz – sofern die Arbeit in Räumen verrichtet wird.
Die Arbeitsstättenverordnung regelt alles rund um den Arbeitsplatz – sofern die Arbeit in Räumen verrichtet wird.
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Das Motto des heurigen Winters lautet wohl "Sparen, Sparen, Sparen". Lebensmittel, Energiekosten, Tanken – alles wird teurer und belastet auch zunehmend die Mittelschicht. Sogar das beliebte Martinigansl legt jetzt preislich merklich zuAuch die Wiener Linien haben Maßnahmen getroffen, um die Energieausgaben zu senken. Schließlich fahren Straßenbahn und U-Bahnen mit Strom. Und auch die mit Sprit angetriebenen Busse waren schon einmal günstiger unterwegs. Deshalb wird die Temperatur in U-Bahnen und Straßenbahnen sowie in Dienststellen um zwei Grad reduziert. Laut Wiener Linien sollen die Garnituren nur mehr bis maximal 18 Grad geheizt werden.

Arbeitsstättenverordnung regelt Temperatur am Arbeitsplatz

In Deutschland werden öffentliche Gebäude seit dem 1. September nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt, Durchgangsbereiche wie Flure und Foyers in vielen Fällen gar nicht mehr. Eine Maßnahme, die auch für private Unternehmen attraktiv sein könnten. Doch wie warm es am Arbeitsplatz sein muss, ist gesetzlich festgesetzt, erklärt Referent Harald Bruckner von der Arbeiterkammer Wien, Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit gegenüber "Heute". Die Arbeitsstättenverordnung regelt alles rund um den Arbeitsplatz – sofern die Arbeit in Räumen verrichtet wird. Unter anderem, welcher Temperaturbereich eingehalten werden muss. Dabei wird im Grad der körperlichen Belastung der Arbeit unterschieden.

Dementsprechend gliedern sich die Temperaturanforderungen in drei Bereiche:

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen zwischen 19 und 25 Grad beträgt, wenn in den Räumlichkeiten Arbeiten mit geringer körperlicher Belastung durchgeführt werden (Arbeit im Sitzen, z.B. Büroarbeit). Zwischen 18 und 24 Grad gelten, wenn in dem Raum Arbeiten mit normaler körperlicher Belastung verrichtet werden (z.B. handwerkliche Arbeiten) und mindestens 12 Grad muss es haben, wenn in dem Raum nur Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung durchgeführt werden. Die Mindesttemperatur muss zu Arbeitsbeginn bereits erreicht sein. Handelt es sich um einen Pausenraum, sind mindestens 21 grad angezeigt. Bei Wasch- oder Duschmöglichkeiten bedarf es sogar 24 Grad.

"Es gibt Ausnahmefälle, wo sich Menschen bei uns melden, die bei 10 Grad im Büro sitzen müssen"

Wer überprüft die Temperatur im Betrieb?

Das Arbeitsinspektorat überprüft die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung. Dort kann man anonym anrufen oder der Betriebsrat kann eine Beschwerde über den Arbeitgeber einbringen. Ist das der Fall, wird mit Messgeräten die Temperatur festgestellt und dem Arbeitgeber entsprechende Vorgaben gesetzt, die innerhalb einer Frist umzusetzen hat. Passiert das nicht, wird eine Verwaltungsstrafe fällig. "Es gibt Ausnahmefälle, wo sich Menschen bei uns melden, die bei 10 Grad im Büro sitzen müssen", sagt Bruckner. Auch würden manche Außendienstarbeiter keine geeignete Kälteschutzausrüstung bekommen.

"Es macht natürlich Sinn, Energie zu sparen, aber nicht auf Kosten der Arbeitnehmer."

Wann und wo kann ich mich beschweren?

Interessant ist: Wenn Mitarbeitern kalt ist, aber die gesetzlich vorgeschriebene Mindesttemperatur eingehalten wird, kann man sich zwar beim Vorgesetzten oder Betriebsrat beschweren, aber das Arbeitsinspektorat kann nur dann aktiv werden, wenn die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt werden. Solange die Temperaturuntergrenze besteht, hat das für den Arbeitgeber keine Folgen.

Hier hat die Arbeiterkammer eine klare Haltung: "Es macht natürlich Sinn, Energie zu sparen, aber nicht auf Kosten der Arbeitnehmer. Die jetzigen Temperaturuntergrenzen und -spektren sind seit Jahrzehnten geregelt und wurden weder nach unten noch nach oben verändert. Die Festlegungen werden aufgrund arbeitsmedizinischer Erkenntnisse vorgenommen, um arbeiten im Stehen, Sitzen und unter schwerer körperlicher Belastung so gesund wie möglich zu machen." Würden die Temperaturuntergrenzen noch weiter gesenkt, wäre dies gesundheitlich bedenklich, so Bruckner. "Die Diskussion geht durchaus in die Richtung, die gesetzlichen Regelungen abändern zu wollen oder zeitweise auszusetzen oder übergangsweise zu nivellieren." Dies würde von der Arbeitgeberseite gefordert.

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    Dass die Strompreise in den letzten Monaten heftig anstiegen ist bereits bekannt...
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    Auf das WO kommt es an

    Bis zum 28. Februar 2023 ist es deutschen Arbeitgebern, die geltenden Grenzwerte übergangsweise um 1 Grad Celsius zu unterschreiten. Doch diese Regelung sollte muss differenziert betrachtet werden, sagt Bruckner. "Es macht einen Unterschied, ob man die Regelung im öffentlichen Bereich ändert oder im öffentlichen Verkehr, wo man keine stundenlange Verweildauer hat und im Regelfall mit Außenbekleidung hingeht, oder in Bereichen, wo man acht Stunden arbeiten muss. Das darf nicht in einen Topf geworfen werden."

    Problem im Sommer noch viel größer

    Hält sich die Temperaturproblematik im Winter noch Grenzen, sieht das im Sommer ganz anders aus. "Uns erreichen Unmengen an Beschwerden, wo Menschen bei 30 bis 45 Grad arbeiten müssen. Doch dem Arbeitsinspektorat sind die Hände gebunden, wenn der Gesetzgeber keine gesetzliche Temperaturobergrenze festlegt", erzählt Bruckner. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Klimaanlage am Arbeitsplatz. Das Problem: "Die Politik verweigert seit Jahren eine gesetzliche Obergrenze festzulegen, obwohl mit der Klimakrise massive Probleme am Arbeitsplatz einhergehen. Umgekehrt wird bei der derzeitigen Diskussion um die Temperaturabsenkung versucht, möglichst schnell eine Lösung zu finden."

    Bei Hitze ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, die Arbeitsplätze schattig zu halten. Aber steigt die Temperatur im Raum, hat das für ihn keine Konsequenzen, weil die gesetzliche Grundlage fehlt. In einem Beratungsgespräch kann versucht werden, mit dem Arbeitgeber eine temperaturfreundliche Arbeitsregelung zu treffen, aber Verpflichtung gibt es dazu keine. Eine Tatsache, die uns noch auf den Kopf fallen wird, meint Bruckner: "Man darf nicht übersehen, dass die Klimakrise ein Fakt ist und die Menschen gesundheitlich belastet. Zudem leidet auch die Produktivität der Mitarbeiter darunter."