Österreich

Enkerl (43) drohte, Oma (84) zu ermorden

Heute Redaktion
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Bild: Daniel Schreiner

"Des ist ja ein Unsinn. Er wollte mich nur zurückhalten, nicht ermorden. Dabei sind wir zu Sturz gekommen und ein Arm kam auf meiner Brust zum Liegen. Ich kann beschwören, dass mir der Thomas nichts antun wollte", beteuert die 84-jährige Hollabrunnerin Hildegard F. im Zeugenstand. Sie nimmt ihren angeklagten Enkel Thomas (43) in Schutz: Er sei nicht auf ihr gelegen und habe ihr auch nicht mit dem Ellbogen gegen den Hals gedrückt und die Luft abgeschnürt, sagt sie unter Tränen beim Prozess in Korneuburg.

"Des ist ja ein Unsinn. Er wollte mich nur zurückhalten, nicht ermorden. Dabei sind wir zu Sturz gekommen und ein Arm kam auf meiner Brust zum Liegen. Ich kann beschwören, dass mir der Thomas nichts antun wollte", beteuert die 84-jährige Hollabrunnerin Hildegard F. im Zeugenstand. Sie nimmt ihren angeklagten Enkel Thomas (43) in Schutz: Er sei nicht auf ihr gelegen und habe ihr auch nicht mit dem Ellbogen gegen den Hals gedrückt und die Luft abgeschnürt, sagt sie unter Tränen beim Prozess in Korneuburg.

 Ein erlittenes Würgetrauma mit Rötungen am Hals, kurzzeitige Schluckstörungen und geplatzte Äderchen im Auge kann sie allerdings nicht in Abrede stellen. Auch nicht, dass ein Mann, ein durch die Schreie alarmierter Nachbar (40), den Enkel gewaltsam von ihr runterreißen musste.

"Ich habe ihn angeschrien, aber er hat nicht reagiert, mich gar nicht wahrgenommen. Die betagte Frau hat geröchelt, nach Luft gerungen und leise um Hilfe gefleht, da habe ich ihn runtergeschmissen", schildert Markus R. Sein Eingreifen bewahrte das Opfer vermutlich vor Schlimmeren. Das will die 84-Jährige aber nicht wahrhaben und sieht darin keinen Mordversuch wie Staatsanwalt Christian Pawle. Der stellte einen Unterbringungsantrag, da Thomas F. zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war.

Unterbringung in Anstalt

Der 43-Jährige leidet an einer paranoiden Schizophrenie. Nimmt er seine Tabletten, stellt er keine Gefahr dar. Geht es ihm gut, sieht er, unterstützt von seiner Großmutter, aber nicht ein, dass er so viele Medikamente schlucken soll. Die unterlassene Einnahme der Medikation kann einen psychotischen Schub auslösen und zu Gewalttaten wie am 12. April 2016 gegen seine Großmutter führen.

Die Geschworenen befinden nach dem Beweisverfahren den Weinviertler nicht des Mordversuchs, sondern nur einer schweren Körperverletzung für schuldig. Sie bejahen aber eine vom psychiatrischen Gutachter Werner Broch empfohlene Unterbringung des 43-Jährigen in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher. Rechtskräftig.

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