Österreich

Entflohener Häftling erstach "Schwiegervater"

Heute Redaktion
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Bild: Denise Auer

Im August 2012 ist Christian F. mit einem Küchenmesser bewaffnet aus dem Gefängnis geflohen, um seine Lebensgefährtin und sein - vermeintliches - Kind zu sehen. In der elterlichen Wohnung in Wien-Mariahilf traf der damals 37-Jährige allerdings nur auf den Vater seiner Freundin. Als der 72-Jährige ihm eröffnete, dass er seine Tochter und sein Kind niemals wieder sehen würde, stach der Mann zu. Beim Mordprozess lautete das Urteil lebenslang.

. Beim Mordprozess lautete das Urteil lebenslang.

"Es hat 'Klick' gemacht", verantwortete sich F. bei seinem Mordprozess (Vorsitz: Richterin Bettina Körber) am Dienstag im Wiener Landesgericht. F. zeigte sich geständig, den "Schwiegervater" getötet zu haben, eine Mordabsicht bestritt er allerdings. Die Beziehung von F. mit der beinahe halb so alten Franziska Z. stand von Anfang an unter keinem guten Stern.

Der mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Mann lernte das Mädchen Anfang 2010 in der Wohnung eines gemeinsamen Freundes kennen. Es entwickelte sich eine On-Off-Beziehung, die aufgrund der stark ausgeprägten Eifersucht von F. von zahlreichen Streits bestimmt gewesen ist. Als der Mann Mitte 2010 eine 13-monatige Haftstrafe antrat, ging die Beziehung schließlich zu Ende.

Bei Freigang attackiert und mit Mord gedroht  

Dennoch nutzte er im September 2010 einen Freigang, um bei Franziska aufzutauchen und sie zu attackieren. Laut Anklage hat er sie gestoßen, gewürgt und ihr gedroht, dass er ihr "Polen" schicken würde, die sie umbringen werden, falls sie ihn verlassen würde. Auch ihre Mutter und ihren Vater werde er töten. Z. brachte den Übergriff zur Anzeige, der geständige F. fasste später eine achtmonatige Haftstrafe aus.

F. kehrte von seinem Freigang nicht zurück, sondern ging in den Untergrund und hielt sich als Dealer über Wasser. Zufällig traf er noch einmal auf Z. und es entwickelte sich erneut eine Beziehung, durch die die junge Frau ebenfalls in die Suchtszene abglitt und damit begann, Marihuana zu verkaufen. Schließlich wurden die beiden geschnappt und vor Gericht gestellt. Der Vater von Franziska gab F. die Schuld dafür, dass seine Tochter auf die schiefe Bahn geraten war und verbat ihr, F. weiter zu sehen. Allerdings war inzwischen ein Kind auf dem Weg.

Verhängnisvoller Gefängnisausbruch  

Als F. erneut ins Gefängnis ging, wollte Z. den Kontakt beenden und besuchte den Mann trotz dessen Drängens nur wenige Male mit dem Sohn in der Justizanstalt Simmering. Da er aber zunehmend auch ihre Mutter unter Druck setzte, schrieb sie ihm schließlich einen Brief, dass sie ihm noch eine Chance geben würde, wenn er eine Anti-Aggressions-Therapie machen würde. "Was hätte ich denn tun sollen?", sagte sie vor Gericht.

F. witterte offenbar wieder eine Chance und er beschloss, auszubrechen, um Franziska und sein Kind zu sehen. Am 23. August 2012 ließ er sich mit verknoteten Tischtüchern aus einem nur mit einem Fliegengitter versperrten Fenster. Um der "Forderung, mein Kind wieder zu sehen, Nachdruck zu verleihen", steckte der Mann auch ein etwa 30 Zentimeter langes Küchenmesser ein. Nachdem er den Tag über bei einem Freund reichlich Alkohol konsumiert hatte, machte er sich gegen 22.00 Uhr auf den Weg zur Wohnung, wo Franziska bei ihren Eltern lebte.

"Das Kind ist nicht von dir"

In der Wohnung traf er allerdings lediglich auf den Vater der jungen Frau. Es ergab sich ein Streit, F. zückte das Messer und stach mehrmals auf den 72-Jährigen ein. "Es hat 'Klick' gemacht, ich kann mich nicht mehr daran erinnern", eröffnete er dem Gericht. Entsprechend widersprüchlich schilderte er auch in seinen Einvernahmen den Hergang. Nach der Tat schleppte der den Sterbenden in das Badezimmer und stahl er aus der Wohnung noch das Handy, 200 Euro sowie den Autoschlüssel. Mit dem Wagen des Opfers flüchtete er kurz nach Tschechien, kam dann aber zurück und wurde via Handypeilung geortet und festgenommen.

Die Mordanklage war nicht der einzige Schlag den F. am Dienstag hinnehmen musste. Franziska Z. ließ bei dem Prozess auch gleich eine private Bombe platzen. Das Kind, nachdem sich F. so gesehnt haben will, dass er aus dem Gefängnis ausgebrochen und eine Bluttat begangen hat, "ist nicht von ihm", eröffnete sie vor Gericht. Mit einem Schuldspruch zu lebenslanger Haft ging der Prozess zu Ende. Aufgrund der hohen Rückfallgefahr wurde zusätzlich eine Einweisung in die Psychiatrie verfügt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Nikolaus Rast meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.