Politik

Enthüllt – SPÖ-Chef Babler will neue Steuer einführen 

Am Montag bestreitet SPÖ-Chef Andreas Babler erstmals in neuer Funktion das ORF-Sommergespräch. Ein Thema wird sein Plan zur Erbschaftssteuer sein.

Michael Rauhofer-Redl
Andreas Babler geht offensiv mit dem Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer um. Laut seinem Modell würden 98 Prozent der Erbschaften steuerfrei bleiben, heißt es. 
Andreas Babler geht offensiv mit dem Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer um. Laut seinem Modell würden 98 Prozent der Erbschaften steuerfrei bleiben, heißt es. 
Helmut Graf

SPÖ-Chef Andreas Babler kämpft nun offensiv für eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Bereits beim Parteitag im November will er die SPÖ auf sein Modell einschwören. Dieses sieht vor, dass sich am Freibetrag von einer Million Euro nichts ändern soll. Der Freibetrag soll – und das wurde bislang nicht kommuniziert – auch für die Grunderwerbssteuer gelten. Diese gilt aktuell für alle Erbschaften und sei laut SPÖ eine "Häuslbauersteuer".

Das Babler-Modell zur Erbschaftssteuer liegt dem ORF-Radio Ö1 vor und soll in erster Linie nur für große Vermögensübertragungen gelten – für Erbschaften und Schenkungen bis zu einer Million Euro gilt ein Freibetrag. Für geerbte oder verschenkte Vermögensteile ab einer Million bis fünf Millionen Euro sollen dem Modell zufolge 25 Prozent Steuern anfallen. Zwischen fünf und zehn Millionen Euro soll der Steuersatz bei 30 Prozent und jenseits davon bei 35 Prozent liegen. 

Erbschaften werden addiert

Die SPÖ spricht von einem "Lebensfreibetrag", das bedeutet, dass alle Erbschaften und Schenkungen über 30 Jahre hinweg zusammengerechnet werden. Bleibt die Summe unter einer Million Euro, fällt keine Erbschaftssteuer an. Laut SPÖ-Berechnungen würden in Zukunft 98 Prozent der Erbschaften steuerfrei bleiben. Neu ist, dass das auch für die Grunderwerbssteuer gelten soll, die die SPÖ als Erbschaftssteuer für Hausbauer tituliert. Diese werde nämlich bei jedem Übertrag von Immobilien fällig. Aktuell liegen die Steuersätze zwischen einem halben und 3,5 Prozent. 

Beispiel: Wer ein Einfamilienhaus im Wert von einer Million Euro seinen Kindern vererbe, zahle heute rund 25.000 Euro Grunderwerbssteuer. Durch den Lebensfreibetrag würde diese Summe auf 0 sinken. 

Wie das Ö1-Journal weiter berichtet, soll bei einer Betriebsübergaben an die Erben das deutsche Modell zur Anwendung kommen. 85 Prozent des Betriebsvermögens werden nicht besteuert, wenn der Betrieb mindestens fünf Jahre weiter betrieben wird und die Mitarbeiter im Betrieb verbleiben. 

Beispiel: Ein Betrieb im Wert von zehn Millionen Euro wird vererbt. Die Grundlage für die Besteuerung sind 15 Prozent, also 1,5 Millionen Euro. Weil auch hier der Freibetrag von einer Million Euro gilt, geht es hier also nur noch um 500.000 zu versteuernden Euro. Diese werden mit 25 Prozent besteuert – macht 125.000 Euro Steuer.

SPÖ will auch Substanzvermögen besteuern

Das rote Erbschaftssteuermodell liegt also vor. Die SPÖ arbeitet noch einem Modell für die Besteuerung von Substanzvermögen. Das gestaltet sich jedoch als schwierig, auch weil es kein Vermögensregister gibt. Zudem gilt diese Form der Steuer politisch als noch umstrittener. 

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