Wirtschaft

Entlastungspaket – diese Boni bekommst du als nächstes

Die Österreicher dürfen sich in diesem Jahr noch über mehrere Geld-Boni freuen – die nächste Prämie landet dabei bereits im September auf dem Konto.

Im September gibt es den nächsten Geld-Bonus!
Im September gibt es den nächsten Geld-Bonus!
Getty Images (Symbolbild)

Mit gleich einer ganzen Reihe an unterschiedlichen Maßnahmen und Geld-Boni will die Regierung die Bevölkerung gegen die Teuerungen in Österreich unterstützen. Abschaffung der kalten Progression, 500 Euro Klimabonus, 300 Euro zusätzlich für Bedürftige, 180 Euro Einmalzahlung pro Kind zur Familienbeihilfe und steuerliche Entlastungen – all diese Schritte und Prämien sollen den Menschen im Land bei ihren Ausgaben und Rechnungen unter die Arme greifen.

Und die Kosten für die Bevölkerung werden immer höher und höher! Egal ob Wohnungen bzw. Miete, Sprit, Gas, Strom oder der Einkauf im Supermarkt – das Leben in Österreich wird immer teurer und ist für viele Menschen kaum noch leistbar. So hat etwa die Inflation zuletzt ein neues Rekord-Niveau erreicht. Seit September 1975 war die Inflationsrate nicht mehr so hoch wie jetzt! Und ein Ende der Preissteigerungen ist momentan eher nicht in Sicht.

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    Extreme Teuerung trifft Österreich hart. <strong>Die Regierung hilft mit diesen Maßnahmen &gt;&gt;</strong>
    Extreme Teuerung trifft Österreich hart. Die Regierung hilft mit diesen Maßnahmen >>
    iStock

    Die extremen Teuerungen im Land treffen die Menschen im Land jedenfalls hart und viele müssen jeden Cent zwei Mal umdrehen, bevor sie sich etwas gönnen bzw. leisten können. Und damit der Bevölkerung am Ende des Monats eben mehr Geld in der Börse übrig bleibt, gibt es diverse finanzielle Unterstützungen der Regierung. Die ersten werden bzw. wurden dabei schon im August ausbezahlt – und den nächsten Bonus gibt es in wenigen Wochen, konkret ab September!

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    Bundesweite Maßnahmen

    Ab 1. September: Die Direktauszahlung eines Teuerungsausgleiches in Höhe von 300 Euro für Personen mit geringem Einkommen (Mindestpensionisten, Studienbeihilfebezieher, Jobsuchende, etc.). Die Auszahlung soll automatisch mit der jeweiligen Leistung (z.B. AMS-Geld) erfolgen.

    ➤ Ebenfalls am 1. September erhalten Pensionisten eine Einmalzahlung von bis zu 500 €. Die genaue Höhe der Einmalzahlung hängt von der Pensionshöhe ab. Kleinere Pensionen bekommen eine höhere Einmalzahlung. Zwischen 1.139 Euro netto und 1.566 Euro netto gibt es 500 Euro als Einmalzahlung, ab dann wird es immer ­weniger. Ab 1.812 Euro netto gibt es nichts mehr.

    ➤ Bis spätestens 30. September wird außerdem die Aufstockung des Familienbonus Plus in Höhe von 2.000 Euro wirksam. Sollte dein Arbeitgeber die neue Entlastung nicht automatisch in der Lohnverrechnung berücksichtigen, so ist der Familienbonus in der Arbeitnehmerveranlagung (Einkommenssteuererklärung) für 2022, die im nächsten Jahr gemacht werden kann, zu berücksichtigen. Dasselbe gilt auch für Selbständige.

    Gemeinsam mit der Familienbeihilfe für den September wird ein Schulstartgeld in Höhe von 100 Euro für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren ausgezahlt.

    Oktober 2022

    Rechtzeitig nach dem Sommerurlaub kommt dann der große Brocken, die Entlastungswelle nimmt endlich an Fahrt auf. Jetzt bekommen auch erstmals wirklich alle einen Geldbonus. Das Warten hat ein Ende:

    500 Euro "Superbonus" – 250 Euro Klimabonus und 250 Euro Anti-Teuerungs-Bonus – gibt es für alle (!) Erwachsenen. Für Kinder gibt's je die Hälfte.

    Hinweis für Großverdiener: Wer über ein jährliches Einkommen von 90.000 Euro oder mehr – u.a. der Kanzler, alle Minister und Klubchefs der Parlamentsparteien – verfügt, so sind die 250 Euro aus den Teuerungsbonus mit einem Grenzsteuersatz von 50 Prozent steuerpflichtig. In diesem Fall muss dies in der Arbeitnehmerveranlagung als Einkommen angegeben werden, die anderen 250 Euro aus dem Klimabonus sind davon befreit.

    Dezember 2022

    ➤ Zur Abfederung der gestiegenen Kosten bei Energie, Futter- und Düngemitteln bekommen die heimischen Landwirte Ende des Jahres noch einen Versorgungsbonus in der Höhe von durchschnittlich 1.000 Euro pro Betrieb. Die Auszahlung erfolgt zu Jahresende über die AMA.

    Jänner 2023

    "Anfang nächsten Jahres greifen die strukturellen Entlastungen und wir stärken damit die Kaufkraft der Menschen dauerhaft. Denn mit der Abschaffung der kalten Progression beenden wir die schleichende Steuererhöhung – so entlasten wir die Österreicherinnen und Österreicher langfristig. Wer 2.500 Euro brutto verdient, hat allein dadurch in den nächsten zehn Jahren bis zu 10.000 Euro mehr zur Verfügung", erklärte Finanzminister Brunner dazu. Er betont aber auch: "Wir federn die Auswirkungen der Teuerung so gut es geht ab, aber globale Entwicklungen können wir nie zu 100 Prozent ausgleichen".

    ➤ Dazu wird per 1. Jänner 2023 auch die Senkung der Lohnnebenkosten sowie die Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen wirksam.

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      Das Finanzministerium rechnet vor: so viel sparen sich die Österreicher durch das Mega-Entlastungspaket.
      Das Finanzministerium rechnet vor: so viel sparen sich die Österreicher durch das Mega-Entlastungspaket.
      Screenshot BMF

      ➤ Der sogenannte Kindermehrbetrag, also der Steuerabsetzbetrag für Eltern mit kleinem Einkommen, wird von 450 auf 550 € erhöht. Er ist über die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr (Anfang 2023) zu beantragen.

      ➤ Für Geringverdiener gibt es zudem einen einmaligen Teuerungsabsetzbetrag von 500 € für das Jahr 2022. Dieser Teuerungsabsetzbetrag muss ebenfalls über die Arbeitnehmerveranlagung für 2022 (Anfang 2023) aktiv beantragt werden.

      ➤ Der Unfallversicherungsbeitrag wird ab 2023 um 0,1-Prozentpunkte gesenkt.

      ➤ Für Lehrlinge und Betriebe gibt es den Digi-Scheck – immerhin bis zu drei mal 500 Euro pro Jahr – verlängert noch bis 2024.

      ➤ Zusätzlich gibt es noch Entlastungen für die Wirtschaft in Form von steuer- und abgabenfrei sowie SV-beitragsfreien Mitarbeiter-Prämien von 3.000 Euro, eine Strompreiskompensation und einen Direktzuschuss für energieintensive Unternehmen.

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      Regionale Entlastungen

      Mehreren Landeshauptleuten geht das Paket der Bundesregierung nicht weit genug, sie haben teils eigene Maßnahmen verabschiedet, die nun bald Löcher in den Konten der Bürger stopfen sollen. Das ist der Regio-Plan für die weiteren Geld-Boni:

      Wien

      ➤ 42.000 Wiener Ausgleichszulagenbezieher erhalten ab 1. August insgesamt 200 Euro Energieunterstützung.

      Alleinerziehende in Wien, die zwar keine Mindestsicherung oder Wohnbeihilfe beziehen, dafür aber im April dieses Jahres Notstandshilfe, Arbeitslosengeld, einen Pensionsvorschuss oder ein Umschulungsgeld des Arbeitsmarktservice sowie eine Ausgleichs- bzw. Ergänzungszulage aus der Pensionsversicherung für April 2022 bezogen haben, können nun ab 1. August (bis 30. September) ein Ansuchen auf 100 Euro zusätzlich stellen. Mehr dazu hier >>

      Niederösterreich

      ➤ Um den weiteren Anstieg der Strompreise abzufedern, hat das Land einen "Strompreisrabatt" eingeführt. Die Höhe der Entlastung richtet sich nach Zahl der Haushaltsmitglieder. Anspruchsberechtigt sind alle, die zum 1. Juli ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet hatten. Ab 1. September kann man Anträge online einreichen, ab Oktober soll der Rabatt monatlich direkt von der Stromrechnung abgezogen werden. Mehr dazu hier >>

      ➤ Neben dem Strompreisrabatt gibt es eine Verdoppelung des Heizkostenzuschusses auf 300 Euro sowie eine Aufstockung der Pendlerhilfe samt Erhöhung der Einkommensgrenzen auch für Wohnbeihilfe und -zuschuss.

      ➤ In Niederösterreich erhalten Eltern von Schülern und Lehrlingen zudem Schulstartgeld in der Höhe von 100 Euro. Aber es wird nicht automatisch überwiesen – Hier kannst du deinen Schulstart-100er ab Mitte August beantragen.

      Burgenland

      ➤ Im Burgenland sollen rund 30.000 Haushalte im Oktober einen einmaligen Anti-Teuerungsbonus erhalten, der bis zu 700 Euro betragen kann. Eine Antragstellung soll spätestens mit Mitte September über die Gemeinden bzw. auch digital möglich sein. Den Maximalbetrag können jene Personen ausschöpfen, die unter die bisherige Heizkostenzuschuss-Regelung fallen, alle anderen werden linear bis zu den Obergrenzen der "Armutsgefährdung" sowie entsprechend bis zum Mindestbetrag von 400 Euro berechnet.

      ➤ Hinzu kommt eine Erhöhung der Wohnbeihilfe von derzeit drei auf fünf Euro pro Quadratmeter.

      Kärnten

      ➤ Für Kärntner, die keine soziale Unterstützung beziehen, die aber unter die erforderlichen Einkommensgrenzen fallen – Alleinstehend/Alleinerziehend bis zu 1.328 Euro, Paare bis zu 1.992 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Einkommensgrenze um je 400 Euro netto – wird ab August (bis 30. November 2022) ein Online-Antrags-Portal für den 200-Euro-Kärnten-Bonus freigeschaltet.

      Salzburg

      ➤ In Salzburg wird der Heizkostenzuschuss von 180 auf 200 Euro ab 2022/2023 angehoben.

      Tirol

      ➤ Der Bezieherkreis des Energiekostenzuschusses in Höhe von 250 Euro wird erweitert indem rückwirkend die Einkommensobergrenzen weiter raufgesetzt werden wird. Alleinstehende mit Netto-Haushaltseinkommen von bis zu 1.900 Euro sollen nun in den Genuss kommen, vorher waren 1.300 Euro die Grenze. Ehepaare und Lebensgemeinschaften wurde das Netto-Monatseinkommen um insgesamt 633 Euro auf 2.700 Euro erhöht.

      ➤ Und: Mehr Familien bekommen Schulkostenbeihilfe, Kindergeld Plus und Kinderbetreuungszuschuss. Konkret werden die "Einkommensgrenze I" (Förderung von 200 Euro pro Kind) sowie die "Einkommensgrenze II" (150 Euro pro Kind) für alle Familienförderungen ab Jänner 2023 deutlich erhöht. Für die Schulkostenbeihilfe gilt die Erhöhung der „Einkommensgrenze II“ bereits ab 1. September 2022.

      Vorarlberg

      ➤ In Vorarlberg werden beim Familienzuschuss der Mindest- und der Höchstbetrag erhöht (von 51 auf 150 bzw. von 505,50 auf 600 Euro), im Oktober erfolgt zudem eine doppelte Auszahlung.

      ➤ In Vorarlberg wird der Heizkostenzuschuss ebenfalls angehoben, hier aber von 270 auf 330 Euro.

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