Österreich

Entschädigungsklage für Folteropfer Bakary J.

Heute Redaktion
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Bild: privat

Der Anwalt von Folteropfer Bakary J. will eine Klage gegen die Republik einbringen, damit sein Mandant endlich eine angemessene finanzielle Entschädigung erhält. Der Gambier war vor mittlerweile sechseinhalb Jahren nach einem gescheiterten Abschiebeversuch von vier Wiener Polizisten in einer Lagerhalle schwer misshandelt worden.

will eine Klage gegen die Republik einbringen, damit sein Mandant endlich eine angemessene finanzielle Entschädigung erhält. Der Gambier war vor mittlerweile sechseinhalb Jahren nach einem gescheiterten Abschiebeversuch von vier Wiener Polizisten in einer Lagerhalle schwer misshandelt worden.

Die österreichische Finanzprokuratur ist an einer außergerichtlichen Einigung mit dem Folteropfer Bakary J. - der gebürtige Gambier war vor mittlerweile sechseinhalb Jahren nach einem gescheiterten Abschiebe-Versuch von vier Wiener Polizisten in einer Lagerhalle schwer misshandelt worden - "wirklich interessiert". Das betonte der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, am Freitagabend gegenüber der APA: "Herr Bakary J. hat mittlerweile auch Vorauszahlungen in Höhe von 110.000 Euro erhalten."

Der Anwalt des Mannes, Nikolaus Rast, hatte das Ausarbeiten einer Klage angekündigt, weil die Finanzprokuratur auf seine seit Monaten nicht reagiere. Peschorn zeigte sich darüber verwundert und bezeichnete Rasts Wortmeldung als "unverständlich". Diese gebe nicht "die Kommunikation zwischen der Finanzprokuratur und ihm wieder".

"Ohne sachliche Grundlage keine Zahlungen"  

Man habe sich mit dem Anwalt darauf verständigt, dass Sachverständige beauftragt werden, die gesundheitlichen Folgeschäden bei Bakary J. zu untersuchen. Auf Basis ihrer Ergebnisse soll die dem Betroffenen zustehende finanzielle Wiedergutmachung ermittelt werden, sagte Peschorn.

"Niemand stellt sich den geltend gemachten Ansprüchen dem Grunde nach entgegen. Aber ohne sachliche Grundlage kann die Republik Österreich keine Zahlungen leisten", erläuterte Peschorn. Die Finanzprokuratur werde "das Thema ordentlich abarbeiten", versicherte er. Bakary J. habe erst vor wenigen Wochen eine Tranche von 50.000 Euro erhalten. Der endgültige Betrag hänge von den medizinischen Untersuchungen ab.