Tierische Kritik

"Entwurf zum Hundehaltegesetz großteils ungeeignet" 

Tierschutzorganisation Vier Pfoten äußerte sich jetzt über den Entwurf zum Hundehaltegesetz in Oberösterreich. 

Heute Tierisch
"Entwurf zum Hundehaltegesetz großteils ungeeignet"
Laut Entwurf soll der Spaziergang mit maximal zwei großen Hunden erfolgen dürfen. 
(Symbolbild) Getty Images

Der dramatische Fall "Elmo" aus dem oberösterreichischen Naarn wird Hundehalter in ganz Österreich noch länger beschäftigen. Vor allem aber die Oberösterreicher, da sich der Landtag zum Entwurf eines neuen Hundehaltegesetzes von Landesrat Michael Lindner (SPÖ) nun geeinigt hat und drastische Verschärfungen vornehmen möchte ("Heute" berichtete).

Hier die Änderungen:

Große, kleine Hunde:
Künftig wird unterschieden. Als große Hunde gelten jene, die beim Widerrist (das ist der Übergang vom Hals zum Rücken) über 40 cm groß sind oder mehr als 20 kg wiegen.
Tests:
Wer einen großen Hund will, muss zusätzlich zum Theorietest einen "Alltagstauglichkeitstest" z.B. bei einer Hundeschule absolvieren. Die Vorgabe gilt nur bei künftiger Anschaffung.
Spazieren:
Künftig darf man mit maximal zwei großen Hunden gleichzeitig spazieren gehen!
Maulkorb, Leine:
Für sechs Hunderassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu) gelten strenge Auflagen. Ab dem 13. Lebensmonat gilt eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Befreiung nur auf Antrag!
Befugnisse:
Gemeinden bekommen mehr Handhabe, mehr Daten über auffällige Hunde

Tierschutzorganisation Vier Pfoten sieht den Gesetzesentwurf aus Tierschutzsicht großteils ungeeignet, denn Hunde in Rassen und Gewichtsklassen einzuteilen, sei weder zielführend, noch ermögliche es ein sicheres Miteinander von Mensch und Tier. 

Ob ein Hund gefährlich ist, hängt davon ab wie er aufwächst und wie er sozialisiert und erzogen wurde
Veronika Weissenböck
Kapagnenleiterin, Vier Pfoten

Bei Rassen und Größe eine Generalsverurteilung durchzuführen, würde auch nur wieder Österreichs Tierheime durch potentiell erhöhte Abnahmen und Abgaben belasten und die Vermittlung solcher Hunde immens erschweren. Nur das Grundwissen der Hundehalter muss in Theorie und Praxis erhöht werden, welches durch einen verpflichtenden und vor allem bundesweiten Sachkundenachweis für alle Hundebesitzer geprüft werden könnte. "Außerdem sollten Hundehalter dazu verpflichtet werden, auch einen Praxisteil, beispielsweise in Form von Trainingsstunden bei tierschutzqualifizierten Hundetrainern zu absolvieren", so Weissenböck.

Das Gesetz soll übrigens spätestens im Herbst in Kraft treten. 

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    <strong>MARCELA</strong>: Die zwei Monate alte Meerschweinchendame verzaubert ihre Besucher*innen mit ihrer schönen Fellfärbung und ihrem liebenswerten Charakter. Sie kam mit 6 anderen Meerschweinchen ins TierQuarTier Wien und will auch in Zukunft nicht alleine sein.
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    TierQuarTier Wien
    red
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