Österreich

Er filmte den Heilig-Abend-Raser

Heute Redaktion
14.09.2021, 13:01

Am 24. Dezember raste ein 44-Jähriger kurz vor Mitternacht betrunken durch Linz. Die Polizei stellte das Video der Wahnsinnsfahrt auf Twitter. "Heute" traf nun jenen Polizisten, der die Irrfahrt gefilmt und den Rowdy gestoppt hatte.

Am 24. Dezember raste ein 44-Jähriger kurz vor Mitternacht betrunken durch Linz. Die Polizei stellte das Video der Wahnsinnsfahrt auf Twitter. "Heute" traf nun jenen Polizisten, der die Irrfahrt gefilmt und den Rowdy gestoppt hatte.
Mit bis zu 123 Sachen und einem Alkoholgehalt von . Auf der Unionstraße sorgte er beim erst vor wenigen Tagen installierten Fixradar mit 107 km/h für einen neuen Rekord.

Eine Zivilstreife fuhr ihm hinterher. Auf Höhe der Turmöl-Tankstelle zeigte der geeichte Tacho des Funkwagens 123 km/h an, ehe der Mann aus dem Verkehr gezogen werden konnte. Die Irrfahrt wurde gefilmt und anschließend auf Twitter hochgeladen. Die Verfolgungsjagd war der Renner im Netz.

"Heute" traf am Dienstag Verkehrspolizist Thomas Lederer. Der 38-Jährige hatte die Fahrt gefilmt, zog schließlich mit einem Kollegen den Alkolenker aus dem Verkehr. "Er ist uns bereits beim Musikpark A1 aufgefallen. Doch bei der Unionkreuzung stieg er dann richtig ins Gas. Unsere Anhaltezeichen hat er anfnags einfach ignoriert", erinnert sich der Polizist.

Mit seinem Sohn unterwegs

Der Alko-Lenker, der zusammen mit seinem Sohn und dessen Freund unterwegs war, gab an, die Polizei nicht bemerkt zu haben. Lederer: "Ihm sei nicht aufgefallen, dass er schon so schnell war. Im Verkehr ist der Lenker bislang noch nicht aufgefallen. Auch bei der Befragung war er nicht aggressiv."

Für Lederer, der bereits seit 15 Jahre auf Streife ist, war der Einsatz alles andere alltäglich. Er sagt: "Ich schreibe pro Jahr rund 600 Anzeigen wegen zu hoher Geschwindigkeit. Aber einen Alko-Lenker, der durch die Stadt rast, haben wir höchstens zwei Mal pro Monat."

Der Heilig-Abend-Raser ist seinen Führerschein auf alle Fälle vorerst los, wird auch mit einer Geldstrafe von mehreren Tausend Euro rechnen müssen.

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