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Er warnte auf Facebook vor Polizeikontrolle: Strafe

Ein Lehrling aus der Schweiz beobachtete eine Verkehrskontrolle. Kurzerhand teilte er seine Entdeckung online. Ein Fehler.

Heute Redaktion
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In der Schweiz ist das Warnen vor Radar- oder Polizeikontrollen verboten.
In der Schweiz ist das Warnen vor Radar- oder Polizeikontrollen verboten.
Bild: keine Quellenangabe

An einem Montagabend saß der 18-Jährige in einem McDonald's und wartete auf seine Freunde. Währenddessen beobachtete er eine Verkehrskontrolle der Polizei. Ohne sich groß Gedanken zu machen, postete er auf Facebook: "Beim McDonald's gibt's eine Überraschung." Nun bekam er selbst eine.

Kurze Zeit später wurde der Lehrling angerufen. Und zwar von der Stadtpolizei in Abtwil. Sie wollten von dem 18-Jährigen wissen, ob er denn der Verfasser des Eintrages sei. Er bejahte. Daraufhin wurde er umgehend aufs Revier bestellt. Der junge Mann versucht sich Einsichtig zu zeigen, bereut sein Verhalten sogar. Scheinbar ohne Erfolg.

Nun wurde der Lehrling von der St. Galler Staatsanwaltschaft schuldig gesprochen. Er machte sich wegen des "öffentlichen Warnens vor behördlichen Kontrollen im Straßenverkehr" strafbar. Nun muss er umgerechnet rund 750 Euro Strafe zahlen. Eine große Summe für den 18-Jährigen, der lediglich 570 Euro im Monat verdient, wie der "Blick" berichtet.

Wie sieht es in Österreich aus?

In Österreich ist die Sache anders geregelt. Hierzulande ist es erlaubt, seine Freunde und Bekannte über Radar- oder Polizeikontrollen zu informieren. Dabei ist es egal, ob man dies privat über Whatsapp oder öffentlich auf Facebook macht. Sogar Meldungen über das Radio sind erlaubt.

(slo)

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