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Frau erhält 250.000-€-Rechnung statt 3-Millionen-Erbe

Der Name steht auf dem Testament, aber keine Unterschrift. Darum ist die handgeschriebene Notiz ungültig. Das entschied nun ein Gericht. 

Eine fehlende Unterschrift bringt eine Schweizerin um ein Vermögen.
Eine fehlende Unterschrift bringt eine Schweizerin um ein Vermögen.
Appellationsgericht BS

Es geht um einen Nachlass von rund 3,1 Millionen Euro. Laut einem handschriftlichen Schreiben der Verstorbenen sah sie ihre Cousine als Alleinerbin vor. Doch weil das Dokument von der Erblasserin (wie "Erbe lassen", nicht wie "erblassen") nicht unterschrieben wurde, wie das Appellationsgericht Basel-Stadt in einem kürzlich publizierten Urteil feststellt, soll das Geld anders verteilt werden.

Der vermeintlichen Millionenerbin wurden in der zweiten Instanz zudem rund 250.000 Euro an Verfahrens- und Anwaltskosten aufgebrummt, weil das Erbe eingeklagt wurde und sie vor Gericht verlor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch vor dem Bundesgericht angefochten werden.

    Eine fehlende Unterschrift bringt eine Schweizerin um ein Vermögen.
    Eine fehlende Unterschrift bringt eine Schweizerin um ein Vermögen.
    Appellationsgericht BS

    Name nicht gleich Unterschrift

    Die Notiz wurde von der Frau zwei Tage vor ihrem Tod beim Erbschaftsamt deponiert, versiegelt in einem Umschlag. Darin steht, dass sie ihre alten Testamente "vollumfänglich aufhebt" und ihre Cousine "zu 100 Prozent zur Erbin" ihres Nachlasses einsetzt. Der Name der Verstorbenen steht auf dem Umschlag und am Anfang des Schreibens, nicht aber am Ende in Form einer Unterschrift.

    Eine andere erbberechtigte Partei wehrte sich gegen dieses neue Testament. Ein Schlichtungsverfahren brachte keine Einigung, das Basler Zivilgericht entschied für die Cousine. Die andere Partei wehrte sich dagegen und gewann in zweiter Instanz. Das Appellationsgericht nimmt in seinem 18-seitigen Urteil detailliert auseinander, wieso der Name auf dem Umschlag und am Anfang des Testaments nicht mit einer Unterschrift gleichzusetzen ist.

    Signatur zwingend am Ende

    Reicht es nicht, im Testament zu schreiben, "Ich, Martina Mustermann, verfüge…"? Laut dem Appellationsgericht nicht. Schreibe man den Namen nur am Anfang, könne es sein, dass man in dem Moment noch gar nicht wisse, was man eigentlich in den Text schreiben wolle. Vor allem wenn der Text nicht in einem Zug verfasst wurde.

    Mit der Signatur am Ende bestätigt man laut dem Gericht den Inhalt des fertigen Dokuments. Fehlt diese, könne es sich um einen unfertigen Entwurf handeln, der irrtümlich eingereicht wurde. Dass die Erblasserin die Unterschrift schlichtweg vergessen habe, hält das Gericht im Hinblick auf ihre Ausbildung und Berufstätigkeit für sehr unwahrscheinlich.

    Darum kostet es so viel

    Und wieso wird es so teuer für die vermeintliche Alleinerbin? Das Schlichtungsverfahren schlägt mit einer Pauschale von  rund 5.000 Euro zu Buche. Das Zivil- und Appellationsgericht berechnen ihre Kosten aber nach dem umstrittenen Betrag. Für die 3,1 Millionen Euro kommen sie dabei auf je rund 45.750 Euro. Damit ist man bei 96.500 Euro, die die unterlegene Partei zu bezahlen hat. Dazu muss sie auch noch die Anwaltskosten der Siegerpartei tragen, die insgesamt um die 250.000 Euro beträgt.

    Bei einem Weiterzug vors Bundesgericht könnten noch mal bis zu 40.000 Euro obendrauf landen, plus die Anwaltskosten für die siegende Partei. Die eigenen Anwaltskosten der unterlegenen Partei sind hier noch nicht berücksichtigt.

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      Mike Wolf
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