Der Neubau der Franz-Fischer-Hütte im Lungauer Riedingtal sorgt seit zwei Jahren für einen Kleinkrieg zwischen einem deutschen Unternehmer und dem Alpenverein vor: Die Arbeiter hätten bei der Renovierung die Natur mit Füßen getreten. Er deckte den Verein seit 2013 mit einem Dutzend Klagen ein. Bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Salzburg setzte sich der Alpinverein nun zur Wehr.
Die alte Franz-Fischer-Hütte in 2.020 Metern Höhe wurde im Jahr 2013 fast völlig abgerissen und wesentlich kleiner wieder errichtet. Das Grundstück, auf dem der Bau steht, befindet sich inmitten der 337 Hektar großen Alm des deutschen Unternehmers Marc-Eric Mullikas, der im Ausland lebt und arbeitet. Seine Familie hatte dem Alpenverein den Grund vor Jahrzehnten geschenkt.
Schadenersatzklage 232.000 Euro
Mullikas zufolge hätten die Nutzung eines Zufahrtswegs während des Neubaus und die Errichtung einer Wasserleitung massive Zerstörungen in der Landschaft zur Folge gehabt. Außerdem seien Arbeiten ohne Bewilligung und ohne seine Zustimmung erfolgt. Nach einer Reihe von Anzeigen forderte er jüngst in einer Schadenersatzklage 232.000 Euro.
"Feudalistische Allüren"
"Mullikas klagt nur, um uns zu schikanieren. Und es geht um unseren Ruf als alpine Umweltschutzorganisation", betonte Robert Renzler, Generalsekretär des ÖAV, am Donnerstag in Salzburg. Er vermutet, dass der Unternehmer den Verein und die Bevölkerung aus dem Tal heraushaben wolle und warf dem Deutschen "feudalistische Allüren" vor. "Er hat ja ursprünglich angeboten, den Neubau der Hütte zu finanzieren. Dafür wollte er sie aber in sein Totaleigentum übernehmen und sich ein Mitspracherecht bei der Nutzung sichern."
Die Alpenvereinssektion Lungau besitzt ein Servitut an der Zufahrt zur Hütte, ein ersessenes Recht auf die Nutzung der Wasserquelle sowie eine wasserrechtliche Bewilligung, einen nahen See für ein Kleinwasserkraftwerk zu nutzen. Für den Bau lägen ein rechtskräftiger Baubescheid samt naturschutzrechtlicher Genehmigungen vor. "Sämtliche Verwaltungsstrafverfahren, die Mullikas angestrebt hat, wurden mit 11. August eingestellt", so Renzler. Doch mittlerweile ist erneut eine Strafanzeige bei der Justiz eingetrudelt - wegen vorsätzlicher Beeinträchtigung der Umwelt.
Keine Nutzung vorgesehen
"Meinem Mandanten geht es vor allem darum, dass keine intensive touristische Nutzung stattfindet", sagte ein Anwalt Mullikas' am Donnerstag. "Der ÖAV hat selbstständig zu bauen begonnen und ohne zu fragen auf dem Grund von Herrn Mullikas Baumaschinen und Material abgestellt. Unter dem schwerem Gerät hat auch der Zufahrtsweg gelitten." Die Behörde habe dem Alpenverein darum eine Renaturierung der Schäden vorgeschrieben.
"Schildbürgerstrei"
Eine solche sei ohnehin geplant gewesen, ärgerte sich Renzler und spricht von einem Schildbürgerstreich: "Durch die Verfahren wurde ein Baustopp verfügt. Das hatte zur Folge, dass wir erst seit gut einem Monat renaturieren können." Für die Nichtwiedergutmachung der Schäden trage damit "zum größten Teil Herr Mullikas selbst die Verantwortung".
Zumal sei die Wasserleitung nicht neu verlegt, sondern nur saniert worden, sagte auch Georg Unterberger vom Referat für Hütten und Wege des ÖAV. Auch der Zufahrtsweg habe immer schon bestanden. Mullikas nutze ihn selbst, um zu seiner Jagdhütte zu kommen. Außerdem habe der deutsche Unternehmer selbst viel schwereres Gerät auf der Straße eingesetzt, als der Alpenverein beim Bau, argumentierte Unterberger und legte Beweisfotos vor. "Wir sind mit keinem schwereren Gerät zugefahren, als Herr Mullikas auch."
Und obwohl der Anwalt des Unternehmers betonte, intensiv an einem Vergleich zu arbeiten, scheinen die Fronten verhärtet.