Viele Millionen zusätzlich

"Erhebliche Mehrkosten" – Wien ändert Mindestsicherung

Die Wiener Landesregierung hat neu einen Entwurf für eine Änderung im Mindestsicherungsgesetz vorlegt. Dem Budget drohen Mehrkosten in Millionenhöhe.

Newsdesk Heute
"Erhebliche Mehrkosten" – Wien ändert Mindestsicherung
Die neuen Schulungszuschläge werden der Stadt Wien viel kosten.
Getty Images

Die Stadt Wien will ihr zuletzt scharf kritisierte Mindestsicherungsgesetz (WMG) ändern. Am Mittwoch wurde der entsprechende Entwurf zur öffentlichen Einsicht freigegeben.

Es geht aber nicht um Großfamilien, die tausende Euro aus der Mindestsicherung kassieren. Auch eingespart wird nicht, sondern sogar ein Schulungszuschlag eingeführt werden. Die Stadt rechnet mit "erheblichen Mehrkosten" im zweistelligen Millionenbereich – jährlich.

Was neu kommt

Mit der geplanten Novelle wird nach Angaben der Stadt eine grundsatzgesetzliche Vorgabe aus dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) landesrechtlich umgesetzt. Für den neuen Schulungszuschlag anspruchsberechtigt sind Bezieher der Wiener Mindestsicherung, die kein Arbeitslosengeld bekommen, eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts beziehen und Schulungen des Arbeitsmarktservice (AMS) absolvieren.

Darüber hinaus werden Schulungszuschläge für Hilfe empfangende Personen, die auch Arbeitslosengeld beziehen, ausdrücklich ebenfalls für anrechenfrei erklärt. Selbiges soll auch für Förderungen, die nicht seitens des AMS während einer Maßnahme der beruflichen Nach- oder Umschulung aus anderen öffentlichen Mitteln gewährt werden, gelten.

Damit sollen positive Anreize für arbeitslose Erwerbsfähige geschaffen werden, doch Ausbildungen und Umschulungen zu absolvieren, um so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Es ist davon auszugehen, dass durch den positiven monetären Anreiz [...], positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich angenommen werden können.
Stadt Wien
zu Änderung im Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG)

Ebenso werden bestimmte sozialversicherungsrechtliche Leistungen – dazu zählen z.B. Versehrtenrenten nach ASVG und B-KUVG) – für anrechenfrei erklärt und festgehalten, dass diese Leistungen nicht zum verwertbaren Vermögen einer Hilfe suchenden oder empfangenden Person zählen.

Bei Zweifeln, ob sich Antragsteller und Bezieher auch tatsächlich an der angegebenen Wohnadresse aufhalten, sollen nun neu im Einzelfall allfällige bei den Vermietern vorliegende Informationen von Behörden angefordert werden dürfen. Dazu gibt es eine Überarbeitung er bisherigen datenschutzrechtlichen Bestimmung bei "Wiener Wohnen".

Was das kostet

Seit 1. Jänner 2024 gilt beim AMS ein nach Dauer des Kurses gestaffelter Schulungszuschlag (SZU), der sowohl Zusatzbetrag als auch Bildungsbonus ersetzt. Für Kursmaßnahmen unter 120 Tagen sind 2,49 Euro pro Tag (einfacher SZU), für Kursmaßnahmen zwischen 120 und unter 365 Tagen 7,47 Euro pro Tag (dreifacher SZU) und für Kursmaßnahmen mit mindestens 365 Tagen 12,45 Euro pro Tag (fünffacher SZU) vorgesehen.

Das AMS zahlt den ein-, drei- und fünffachen SZU für alle AlVG-Beziehenden sowie den einfachen SZU auch für alle Nicht-AlVG-Beziehenden aus. Die Länder stellen den vom AMS ausgezahlten SZU anrechenfrei. Die Höchstsätze in der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe erhöhen sich für Nicht AlVG-Beziehende bei einer Kursdauer zwischen 120 und unter 365 Tagen um 149,40 Euro pro Monat (4,98 Euro pro Tag * 30) bzw. bei einer Kursdauer mit mindestens 365 Tagen um 298,80 Euro pro Monat (9,96 Euro pro Tag * 30).

Sowohl die Nichtanrechnung als auch die Erhöhung der Höchstwerte führen zu erheblichen Mehrkosten für das Land Wien
Stadt Wien
zu Änderung im Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG)

Das kommt der Auszahlung eines zwei- bzw. vierfachen SZU für Nicht-AlVG-Beziehende durch die Länder gleich. Ein Schulungszuschlag wurde bis dato nicht durch die Länder gewährt.

Sowohl die Nichtanrechnung (16,7 Millionen Euro) als auch die Erhöhung der Höchstwerte (9,4 Millionen Euro) "führen zu erheblichen Mehrkosten für das Land Wien". Insgesamt wird das Budget dadurch mit rund 26,1 Millionen Euro pro Jahr (ohne Valorisierung) zusätzlich belastet. Im kommenden Jahr werden diese einmalig deutlich höher sein, da die Novelle rückwirkend auch für die letzten zwei Monate 2024 gelten soll.

Stellungnahmen zum Entwurf möglich

Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite wien.gv.at abrufbar und liegt bei den magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 30. Oktober 2024 bis 27. November 2024 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.
Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an die E-Mail-Adresse [email protected] gesendet oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.

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    Weingartner-Foto / picturedesk.com

    Auf den Punkt gebracht

    • Die Wiener Landesregierung plant eine Änderung im Mindestsicherungsgesetz, die erhebliche Mehrkosten in Millionenhöhe verursachen wird
    • Ein neuer Schulungszuschlag soll eingeführt werden, um arbeitslose Erwerbsfähige zu motivieren, an Aus- und Umschulungen teilzunehmen, was das Budget der Stadt Wien jährlich um rund 26,1 Millionen Euro zusätzlich belasten wird
    red
    Akt.