Niederösterreich

"Erinnerte mich an Vater": 25-Jähriger warf Mann vor Zug

Im Streit schubste ein 25-Jähriger einen 53-Jährigen in St. Peter auf die Gleise. Der Grund: "Er hatte eine Fahne wie mein Vater".

Der Angeklagte
Der Angeklagte
privat

Wegen Mordversuches musste ein 25-jähriger Österreicher am Montag am Landesgericht in Sankt Pölten vor ein Schwurgericht.

Der 25-Jährige hatte laut Anklage am 4. Juni 2022 am Bahnhof St. Peter (Bezirk Amstetten) einen 53-Jährigen auf die Bahngeleise gestoßen, Zeugen retteten das Opfer vor einem ein bis zwei Minuten später einfahrenden Güterzug.

Auf Meth bei Opa Rasen gemäht

Zum Mordversuch bekannte sich der 25-Jährige nicht schuldigt und erklärte: „Ich habe Bier getrunken und Crystal Meth konsumiert, dann habe ich beim Opa Rasen gemäht.“ Dann habe er seine Partie getroffen und dabei Streit mit seinen Freunden gehabt, wollte dann mit dem Zug heimfahren und habe am Bahnhof aus Frust herumgebrüllt: "Leckt`s mi olle am O****!" Ein angetrunkener 53-Jähriger plärrte sofort zurück: "Ah, hoid de Goschn, Du Zigeiner." 

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    Der Angeklagte am Weg in den Gerichtssaal
    Der Angeklagte am Weg in den Gerichtssaal
    privat

    Daraufhin sei es zur offenen Konfrontation mit dem 53-Jährigen gekommen, der Angeklagte habe den Mann angespuckt, der 53-Jährige jagte den 25-Jährigen über den Bahnsteig.

    Und als sich die Situation halbwegs beruhigt hatte, sollen beim, wegen Körperverletzung dreifach vorbestraften, 25-Jährigen die Sicherungen durchgebrannt sein. „Er hatte so eine Fahne, die erinnerte mich an meinen alkoholkranken Vater", erklärte der Angeklagte vor Gericht. Daraufhin habe er das Opfer auf die Geleise geworfen und sei im Schock einfach davon gelaufen.

    Die Gutachterin attestierte dem Angeklagten eine labile Persönlichkeit. Zudem konsumiert der 25-Jährige seit gut zehn Jahren Drogen und Alkohol, sein Vater war Alkoholiker.

    6 Jahre Haft

    Die Geschworenen entschieden schließlich: Es war kein Mordversuch, aber sechs Jahre Haft wegen versuchter, absichtlich schwerer Körperverletzung (nicht rechtskräftig).