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Erlagschein statt Bankeinzug: AK-Rat soll 10 Euro za...

Heute Redaktion
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Weil er von Bankeinzug auf Zahlschein umgestiegen ist, muss der St. Pöltener Samir Kesetovic zehn Euro extra zahlen. "Das ist nicht rechtskonform", so der AK-Rat und stützt sich auf ein OGH-Urteil.

Weil er von Bankeinzug auf Zahlschein umgestiegen ist, muss der St. Pöltener Samir Kesetovic zehn Euro extra zahlen. "Das ist nicht rechtskonform", so der AK-Rat und stützt sich auf ein OGH-Urteil.

Neben den 27,78 Euro Handyrechnung bekam der Pfleger und AK-Rat aus St. Pölten noch 10 Euro extra in Rechnung gestellt. Er beschwerte sich beim Betreiber und verwies dabei auf ein OGH-Urteil. Ein Sprecher des Telefonanbieters dazu: "Was der OGH nicht verbietet ist, dass für einen bestimmten Arbeitsaufwand eine einmalige Gebühr verrechnet wird."

Jurist Gottfried Forsthuber sagt dazu: "Offenbar möchte dieser Mobilfunkbetreiber mit allen streiten. Diese Servicegebühr ist meiner Meinung nach unverhältnismäßig hoch."

Wie vor zwei Wochen berichtet, hat der Oberste Gerichtshof in einer Verbandsklage die AGBs einer Fitnesskette angefochten (ähnlich gelagerter Fall) und erklärt: "Die Erhebung von Entgelten im Fall der Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes ist unzulässig."

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