Österreich

Erlass: Politiker dürfen nicht mehr spontan in Häfn

Heute Redaktion
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Spontanbesuche von Nationalräten in heimischen Justizanstalten gehören der Vergangenheit an. Abgeordnete dürfen nur noch mit Voranmeldung in den Häfen.

Malen nach Zahlen gegen Entgelt für Häftlinge, Viagra für Vergewaltiger, Gewalt gegen Beamte, Schneckentherapie oder Kuschelvollzug für Schwerverbrecher – Schlagzeilen, auf die die Justiz gerne verzichtet hätte. Nicht wenige dieser Missstände wurden durch Überraschungsbesuche in österreichischen Justizanstalten von Abgeordneten aufgedeckt.

Dem hat das Justizministerium mit dem neuen Erlass, gültig mit 1. Juni 2019, einen Riegel vorgeschoben. Im Punkt 5 des Erlasses steht: Bundespräsident, Kanzler, Vizekanzler, Mitglieder der Bundesregierung und Nationalräte dürfen generell alle Justizanstalten besuchen. Aber die "Abteilung 2 Sicherheit und Bau" ist zeitgerecht zu informieren.

Die Festlegung des jeweiligen Besuchstermin hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (Anm.: früher Justizministerium), dessen konkrete Zustimmung diesbezüglich erforderlich ist, zuzustimmen.

"Anschlag auf Transparenz"

Nationalrat Christian Lausch (FP) zeigt sich über das Ende von Spontanbesuchen in heimischen Gefängnissen verärgert: "Gleichzeitig werden sicher Aufpasser mitgeschickt, um zu verhindern, dass uns Bedienstete die Missstände erzählen. Für mich ein Anschlag auf die Transparenz aber auch Sicherheit, denn so kann der Gesetzgeber bei Missständen gar nicht mehr tätig werden! Eine Vertuschungsaktion über das Versagen der ÖVP-Minister." (Lie)