Österreich

Führt Burgenland das Töten gesunder Tiere ein?

Ein Satz im neuen burgenländischen Sicherheitsgesetz wirft Fragen auf und sorgt für Empörung unter Tierschutzvereinen.

Heute Redaktion
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Dürfen zukünftig vollkommen gesunde Tiere, wie entlaufene oder abgenommene Hunde, eingeschläfert werden, sollte man sie nicht kostenlos (!) unterbringen können? Darauf lässt ein Satz im Entwurf des neuen burgenländischen Landessicherheitsgesetzes schließen (§27, Abschnitt (3) "Gemeinsame Bestimmungen für die Tierhaltung").

Demnach sind beschlagnahmte oder als verfallen erklärte Tiere "unentgeltlich an eine geeignete Person oder Einrichtung zur Betreuung, Pflege oder Vermittlung ohne Kostenersatz zu übergeben". Ist eine kostenlose Unterbringung nicht möglich, sollen diese Tiere "schmerzlos getötet" können.

Töten gesunder Tiere verstößt gegen das Gesetz

Scheint, als bedeute dies: Findet sich kein kostenloses Platzerl für ein Tier, darf es getötet werden. Das jedoch "widerspricht dem Staatsziel Tierschutz und ist verfassungswidrig", so Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins Madeleine Petrovic.


Um in Österreich ein Tier einschläfern zu können, braucht es nach dem Tierschutzgesetz einen "vernünftigen Grund" (§6 Absatz 1 TSCHG). Dass man Tiere nicht kostenlos versorgen kann, sei definitiv keiner, so Petrovic. "Die Länder haben für die Unterbringung von beschlagnahmten Tieren/Fundtieren etc. zu zahlen! Weil Tierschutz eben eine öffentliche Aufgabe ist", so Petrovic weiter.

Einschläfern billiger als Unterkunft zu bezahlen

Petrovic verfasste zwei offene Briefe und kritisiert den burgenländischen FP-Abgeordneten Geza Molnar: "Es geht in Wahrheit um Einsparungen durch Tötung, was unserer Überzeugung nach NICHT verfassungs- und rechtskonform ist", so Petrovic."

Denn entgeltliche Plätze zu moderaten Pauschalen gäbe es zu genüge, so die Tierschützerin. "Tierschutzvereine bzw. tierfreundliche Menschen werden de facto erpresst, kostenlose Betreuung zu übernehmen, wenn sie ein Tier retten wollen."

Skandal für Tierschutz

Auch die Grünen, Vier Pfoten, der Verein gegen Tierfabriken und der Verband österreichischer Tierschutzorganisationen "pro-tier" sind empört. "Keinem Tier sollte sein Leben genommen werden, nur weil die Haltung die Ansprüche des Gesetzes nicht erfüllt und keine kostenlose Unterkunft gefunden werden kann", heißt es in einer Aussendung von "pro-tier".

Der Verein gegen Tierfabriken schreibt in einer Aussendung: "Es ist davon auszugehen, dass auf Grundlage dieser Regelung in Zukunft ein Großteil der abgommenen Tiere einfach getötet wird". "Das neue Sicherheitsgesetz ist aus Tierschutzsicht ein Skandal. Es widerspricht dem Tierschutzgesetz und dürfte so gar nicht beschlossen werden", heißt es in der Aussendung abschließend.

Alles Blödsinn?

Die Kritik von Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins, lässt sich vor allem die FPÖ Burgenland nicht bieten. „Eine dreifache Akademikerin und langjährige Parlamentarierin sollte sich für ein solches Pamphlet in Grund und Boden genieren. Ich unterstelle ihr, dass sie es besser weiß und hier aus reinen PR-Gründen behauptet, Rot-Blau würde Tiere künftig quasi aus Lust und Laune töten wollen", wird FPÖ-Klubobmann Géza Molnár in einem Bericht auf "Meinbezirk" zitiert.

"Heute" hat bei Gabriele Velich, Obfrau der Tierschutzombudsstelle Burgenland nachgefragt was es mit dem Abschnitt auf sich hat. Sie war am Entwurf beteiligt. Velich versteht, dass der Wortlaut für Aufregung sorgt, relativiert jedoch und verweist auf das Tierschutzgesetz, das über dem Burgenländischen Landessicherheitsgesetz steht.

"Man kann mit dem Landesgsetz nichts erlauben, das im Bundestierschutzgesetz verboten ist", so Velich. Zudem verweist sie darauf, dass die Tietrschutzombudsstelle ein Veto-Recht gegen die Tötung hätte. Besagter Abschnitt (3 ) würde durch den darauffolgenden Abschnitt (4) entkräftet:

"Ist eine Unterbringung gemäß Abs. 2 und 3 unmöglich, können diese Tiere auf Kosten des Verursachers nach Anhörung der Tierschutzombudsstelle beim Amt der Burgenländischen Landesregierung nach Maßgabe tierschutzrechtlicher Bestimmungen schmerzlos getötet werden..." Wichtig sei hier folgende Passage: "nach Maßgabe tierschutzrechtlicher Bestimmung", so Velich. Der Passus sei entscheidend und verweist auf geltendes Tierschutzgesetz. Sie bestätigt, dass es für die Tötung eines gesundes Tieres einen triftigen Grund braucht. "Keine kostenlose Unterkunft zu finden" gehöre nicht dazu. Nach einer kostengünstigen Möglichkeit zu suchen sei jedoch "legitim", fügt Velich hinzu.

Den offenen Brief von Madeleine Petrovic in voller Länge finden Sie in der Bildergalerie oben. (mp)