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Ermittler stellten 142 Videofallen, nur Hälfte erfol...

Heute Redaktion
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Bild: Screenshot Facebook

Acht Jahre nach Inkrafttreten der Strafprozessreform sezten Ermittler besondere Maßnahmen nur selten ein, geht aus einem Bericht von Justizminister Wolfgang Brandstetter an den Nationalrat hervor.

Im Jahr 2015 wurde in fünf Fällen ein großer Lausch- und Spähangriff, in dessen Rahmen auch Wohnungen optisch oder akustisch überwacht werden können, angeordnet, wobei der Rechtsschutzbeauftragte feststellte, dass in allen Fällen die Anordnungsvoraussetzungen vorlagen.

Ein kleiner Lausch- und Spähangriff -  die Maßnahmen beziehen sich hier auf die Überwachung außerhalb von Wohnungen – wurde vier Mal angeordnet, und zwar in allen Fällen aufgrund eines Rechtshilfeersuchens einer ausländischen Behörde.

Optische Überwachungen – die sogenannte "Videofalle" – wurden in 142 Fällen angeordnet, in 73 Verfahren war die Überwachung erfolgreich. Die Überwachungen richteten sich dabei gegen insgesamt 197 Verdächtige. Die Durchführung eines automationsunterstützten Datenabgleichs ("Rasterfahndung") wurde in einem einzigen Fall angeordnet.

Der Bericht bekräftigt zudem die positive Bewertung der neuen Instrumente und unterstreicht, fundamentale Grundrechtspositionen wie etwa die Privatsphäre seien weitgehend unangetastet geblieben.