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Ernst Strasser: Urteil mit 3 1/2 Jahren Haft ist okay

Heute Redaktion
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Ernst Strasser hat immer weniger Chancen, seiner Haftstrafe in der Lobbying-Affäre zu entkommen. Der ehemalige ÖVP-Innenminister und Europaparlamentarier war Mitte März im neu aufgerollten Prozess wegen Bestechlichkeit zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Seine Nichtigkeitsbeschwerde dagegen hat nichts gefruchtet, die Generalprokuratur findet das Urteil in Ordnung.

Ernst Strasser hat immer weniger Chancen, seiner Haftstrafe in der Lobbying-Affäre zu entkommen. Der ehemalige ÖVP-Innenminister und Europaparlamentarier war Mitte März im neu aufgerollten Prozess wegen Bestechlichkeit verurteilt worden. Seine Nichtigkeitsbeschwerde dagegen hat nichts gefruchtet, die Generalprokuratur findet das Urteil in Ordnung.

Für Strassers Anwalt Thomas Kralik war das neue Urteil mangelhaft begründet und die Vorgaben des Obersten Gerichtshofs im zweiten Verfahren wieder nicht beachtet worden. Die Generalprokuratur hat daher nun Urteil und Nichtigskeitsbeschwerde geprüft und keine Mängel erkannt. Ganz im Gegenteil: Der Auftrag des Höchstgerichts sei sogar penibel erfüllt worden. Das Erstgericht habe umfassend festgestellt, wofür Strasser das Geld von den getarnten Jorunalisten bekommen wollte.

Nun liegt die Causa wieder beim OGH. Der Verteidiger hat sofort eine Stellungnahme gegen die Empfehlung der Generalprokuratur eingebracht. Wann die Höchstrichter erneut über die Sache entscheiden, steht noch nicht fest.