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Ernst Strasser verließ das Gericht kreidebleich

Heute Redaktion
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Der frühere Innenminister und EU-Abgeordnete Ernst Strasser ist am Donnerstag im neu aufgerollten Prozess wegen Bestechlichkeit zu dreieinhalb statt ursprünglich vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Dies rief bei ihm und seinem Anwalt totales Unverständnis hervor, hatte der oberste Gerichtshof das Ersturteil ja aufgehoben. Ganz alleine saß die einstige ÖVP-Größe nach dem Schuldspruch noch kurz auf der Anklagebank, ehe er blass und ohne Worte das Gericht verließ.

Der frühere Innenminister und EU-Abgeordnete . Dies rief bei ihm und seinem Anwalt totales Unverständnis hervor, hatte der oberste Gerichtshof das Ersturteil ja aufgehoben. Ganz alleine saß die einstige ÖVP-Größe nach dem Schuldspruch noch kurz auf der Anklagebank, ehe er blass und ohne Worte das Gericht verließ.

Das Gericht erachtete es als erwiesen an, dass sich Strasser als damaliger ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament für Geld zur Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung bereit erklärt hatte.

Ernst Strasser wollte seine neuerliche Verurteilung - im Jänner 2013 hatte er vier Jahre Haft erhalten, der Oberste Gerichtshof hob dieses Urteil aufgrund von Verfahrensmängeln auf - nicht kommentieren. Er verließ das Gericht blass, rang sich lediglich für die TV-Kameras ein gezwungenes Lächeln ab. Verteidiger Thomas Kralik sprach in seinem Namen von einer "Enttäuschung". Zusätzlich gab er sich zuversichtlich, dass auch dieses Urteil nicht halten wird.

Erstgericht "einfach drübergefahren"

Es sei "erstaunlich, dass das Erstgericht die Vorgaben des OGH nicht beachtet hat und einfach drübergefahren ist", meinte der Verteidiger unmittelbar nach der Urteilsverkündung noch im Gerichtssaal. Die dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe bezeichnete Kralik als "deutlich überzogen".

Dass der ehemalige Innenminister tatsächlich ins Gefängnis muss, hielt der Anwalt unter Verweis auf seine bereits angemeldeten Rechtsmittel für ausgeschlossen: "Am Ende des Tages ist es natürlich ein Freispruch." In jedem Fall wäre .

Strasser hielt kein Schlusswort

Schon den ganzen letzten Prozesstag über war Ernst Strasser schweigsam, machte am Ende auch von seinem Recht auf ein Schlusswort nicht Gebrauch. Er habe "etwas vorbereitet", erklärte er, als ihm Richterin Helene Gnida das Wort erteilte, ziehe es aber vor, sich den Ausführungen seines Anwalts anzuschließen.