Österreich

Auf Metaxa: Erntehelfer stach auf Kollegen ein

Heute Redaktion
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Ein Rumäne (22) hatte im November 2018 laut Anklage mit Flasche und Messer versucht, einen Landsmann (22) zu töten. Am Mittwoch musste er wegen Mordversuchs vor Gericht.

Die feucht-fröhliche Stimmung zwischen mehreren Erntehelfern war zu späterer Stunde völlig gekippt: Ein 22-jähriger Rumäne soll laut Anklage einen anderen Erntehelfer mit einer Flasche geschlagen und ihn dann mit einem Messer verletzt haben, er musste sich am Mittwoch wegen Mordversuchs in St. Pölten verantworten.

Die Erntehelfer hatten sich am 16. November in einem ihnen zur Verfügung gestellten Quartier getroffen. Der Angeklagte und das spätere Opfer hatten eine Flasche Metaxa dabei. Das Quartett trank, drei Erntehelfer wollten schlafen gehen, der spätere Verdächtige aber nicht. Er soll den bereits im Bett liegenden 22-Jährigen mit Fäusten und Glasflasche attackiert haben. Der junge Rumäne erlitt eine Rissquetschwunde und Prellungen, sperrte sich zehn Minuten im Badezimmer ein.

Der Angeklagte wartete mit einem zwölf Zentimeter langem Küchenmesser, als das Opfer aus dem Bad kam, nahm der Angeklagte das Opfer laut Anklage in den Schwitzkasten und stach zu. Nur gemeinsam mit den anderen zwei Kollegen konnten die Rumänen den Angreifer abblocken. Alle drei flüchteten in Unterhose aus der Wohnung, der 22-jährige Angreifer mit Messer hinterher.

Ungelernter Taglöhner

Vor Gericht in St. Pölten war der Angeklagte der arme, gehänselte Bub. Die anderen drei Rumänen hätten sich über ihn lustig gemacht. Die Attacke mit der Flasche gab der junge Mann zu, ein Messer will er nie in der Hand gehabt haben. Die Verteidigerin wies darauf hin, dass der 22-Jährige aus ärmsten Verhältnissen stamme, nichts gelernt habe und ein Tagelöhner sei. Und: Der Angeklagte hatte zum Tatzeitpunkt 1,9 Promille. Das Opfer hatte übrigens 1,5 Promille.

Zudem wurde dem 22-Jährigen auch Verleumdung vorgeworfen. Er hatte auf der Polizei angegeben, vom Opfer durch eine Glastüre geschleudert worden zu sein - so hatte er seine Schnittverletzungen an der Hand erklärt. Das Urteil am Mittwochnachmittag: zehn Jahre Haft wegen versuchten Mordes (nicht rechtskräftig). (Lie)