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Erst nach "Folterverbot": Islamist abgeschoben

Lange versuchte man den als Gefährder eingestuften Oussama B. nach Algerien abzuschieben. Erst nach einem Versprechen konnte man ihn zurückschicken.

Heute Redaktion
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(Symbolfoto)
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Bild: Reuters

Nach dem Attentat auf den Weihnachtsmarkt in Berlin feierte der 37-Jährige. Auf seiner Facebook-Seite teilte er immer wieder brutale Videos der Terrormiliz IS und verherrlichte diese. Sein Bruder sprengte sich als Selbstmordattentäter in Syrien in die Luft - diesen feierte er als Martyrer.

Schlussendlich nahm er in der radikalen Rahma Moschee in Bremen eine Führungsrolle an. Das war Grund genug für die deutsche Bundespolizei, den Mann in seine Heimat nach Algerien abzuschieben.

"Dies ist mein Land!"

Doch Oussama B. wehrte sich. Innerhalb von neun Monaten gab es 15 Verfahren. Wie der "Focus" berichtet, klappte es am 3. Jänner 2018 schließlich. Und das nur wegen einem Ehrenwort.

Eine vertrauliche Vereinbarung, die dem "Focus" vorliegt, ermöglichte die Abschiebung. Der algerische Polizei-Präsident musste seinem deutschen Amtskollegen versprechen, dass Oussama B. nach seiner Rückkehr weder verhaftet noch gefoltert wird. Dieses Versprechen war für das Gericht eine "genügende Garantie zur Ausräumung des (Rest-)Risikos einer menschenrechtswidrigen Behandlung".

Mittwochabend landete Oussama B. am algerischen Flughafen. Zwei Mitarbeiter der deutschen Botschaft warteten dort auf ihn, um sicher zu gehen, dass die Abschiebung korrekt abläuft. Seine Reaktion: "Verschwindet von hier! Dies ist mein Land!" (slo)