Auf Antrag der "Linken" hat das Stadtparlament von Potsdam bei Berlin jetzt das Schwarzfahren entkriminalisiert. Zwar müssen Schwarzfahrer auch in Zukunft 60 Euro Strafe zahlen. Eine Anzeige bei der Polizei entfällt aber. Das Argument: Die Strafverfolgung von Schwarzfahrern treffe besonders arme Menschen. Es sei eine unnötige Belastung der Justiz, Menschen wegen einem fehlenden Fahrschein ins Gefängnis zu stecken.
Der Beschluss schlägt große Wellen in der nur 40 Kilometer entfernt liegenden, von einer schwarz-roten Koalition regierten Bundeshauptstadt Berlin. Dort sitzen zur Zeit 282 Menschen im Gefängnis, weil sie ihr Öffi-Ticket nicht bezahlt hatten. Deutschlandweit sind es sogar 7.000. Ein Häftling kostet den Staat 230 Euro am Tag, rechnet der Berliner SPD-Politiker Tino Schopf in der "taz" vor. Die "Strafe" kommt also die Steuerzahler teurer zu stehen als die Schwarzfahrer selbst.
Schopf findet es zwar gut, öffentlich darüber zu diskutieren, "ob es noch zeitgemäß ist, das Erschleichen von Leistungen als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen". Doch letztlich handle es sich beim "Erschleichungsparagrafen" um ein Bundesgesetz. Dieses zu "entschärfen" sei seiner Ansicht nach ausreichend. Von "kommunal begrenzten Einzellösungen" hält er wenig.
Für die große Koalition (SPD und CDU) in Berlin ist das Vorgehen der brandenburgischen Hauptstadt daher keine Lösung. Der Berliner Justizsenat warnt vor einer "Gerechtigkeitslücke zwischen den zahlenden und nichtzahlenden Nutzern des Nahverkehrs." "Es würde eine falsche Signalwirkung entfalten, wenn diejenigen, die sich unsolidarisch verhalten, indem sie kein Ticket kaufen, künftig kaum Konsequenzen fürchten müssten", teilte der Senat der Deutschen Presse-Agentur mit.
Der rechtspolitische Sprecher der Berliner Linksfraktion sieht das anders: „Es kann nicht sein, dass man für das Parken ohne Parkschein nur ein Knöllchen bekommt und für das Fahren ohne Fahrschein im Zweifel in den Knast muss, nur weil man arm, krank oder obdachlos ist." Schwarzfahren habe im Strafrecht genau so wenig zu suchen wie das Falschparken. Beides als Verwaltungsübertretung (bundesdeutsch: Ordnungswidrigkeit) zu behandeln, sei komplett ausreichend.