Wirtschaft

Erster Streit vor Beamten-Gehaltsrunde

Schon vor Beginn der Beamtengehaltsverhandlungen am Abend ist es zu einem Disput zwischen Regierung und Gewerkschaft gekommen.

Heute Redaktion
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Schon vor Beginn der Beamtengehaltsverhandlungen am Abend kam es zu einem Disput zwischen Regierung und Gewerkschaft.

Anlass dafür ist die öffentliche Ankündigung des Vorsitzenden der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Neugebauer, zumindest drei Prozent oder mehr zu verlangen. Beamtenministerin Heinisch-Hosek bezeichnete es als "sehr ungewöhnlich", dass sie eine Zahl "zugeworfen" bekomme.

Sie führte die Vorgangsweise auf die "Nervosität" Neugebauers vor dem Gewerkschaftstag nächste Woche zurück, bei dem er sich der Wiederwahl stellen wird. Neugebauer hatte am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal" bestätigt, dass die Gewerkschaft eine Abgeltung der mit 2,95 Prozent bezifferten Inflation und einen Anteil an dem mit 3,5 Prozent angegebenen Wirtschaftswachstum fordert und erklärt: "Ein Zweier vor dem Komma ist eigentlich nicht diskutabel".
"Immer kampfbereit"

Heinisch-Hosek reagierte auf diese öffentliche Ankündigung sauer. Sie hätte sich die Diskussion über Zahlen gerne für die erste Verhandlungsrunde am Abend aufgehoben, sagte die Beamtenministerin im "Mittagsjournal". Das sei aber offenbar "das Match" Neugebauers, der vor dem Gewerkschaftstag nervös sei. Auf die Frage, ob auch Streiks möglich seien, sagte Neugebauer: "Eine Gewerkschaft muss immer kampfbereit sein." Heinisch-Hosek sieht hingegen "keinen Grund", Kampfmaßnahmen anzukündigen.
Einig über Inflation

Einig sind sich die beiden zwar bezüglich der den Verhandlungen zugrunde gelegten Inflation mit 2,95 Prozent. Aber die Ministerin beharrt darauf, dass es von den Wirtschaftsforschern für 2012 relativ schlechte Prognosen gebe. Zudem führt Heinisch-Hosek die Jobsicherheit im öffentlichen Dienst als Argument an.
Die Gehaltsverhandlungen für die rund 350.000 öffentlich Bediensteten starten um 18.00 Uhr. Direkt betroffen sind rund 220.000 Beamte und Vertragsbedienstete beim Bund sowie die Beamten in den ausgegliederten Gesellschaften und die Landeslehrer. Dazu kommen noch die Landes- und Gemeindebediensteten, für die die Länder die Abschlüsse in der Regel nachvollziehen.

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