Österreich

Erster Vogelgrippe-Fall nun in Geflügel-Betrieb

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Nachdem in Vorarlberg mindestens zehn Wildvögel an der Vogelgrippe erkrankt waren und nun erstmals auch ein Fall bei Hausgeflügel auftrat, wurde seit Freitag Mitternacht eine Schutzzone eingerichtet. Gleichzeitig wurde eine Stallpflicht für Hausgeflügel umgesetzt. Im betroffenen Geflügelbetrieb werden nun alle Tiere getötet werden müssen - bei dem einen Tier hat sich der Verdacht auf Vogelgrippe nämlich bestätigt.

Der betroffene Putenmast-Betrieb wurde bereits gesperrt, nachdem der Verdachtsfall am Mittwoch gemeldet worden war. Noch am Freitag lagen die Ergebnisse der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) vor, der Vogelgrippe-Fall wurde bestätigt. Das Gesundheitsministerium beruhigt: Möglicherweise verseuchtes Fleisch aus dem Betrieb sei nicht in den Handel gekommen. Um die Vogelgrippe einzudämmen, wurde nun ein Notfallplan umgesetzt.

Zum einen wurde eine ein Kilometer breite Schutzzone eingerichtet, Deutschland und die Schweiz wurden über die Causa informiert. Zudem wurde um Mitternacht eine Stallpflicht für Hausgeflügel eingeführt.

Außerdem wird auf eine Leinenpflicht für Hunde am Bodensee hingewiesen, damit die Vierbeiner den Virus nicht in Privathäuser tragen. Bürgern wird geraten, beim Kontakt mit Wildvögeln oder nach dem Besuch von Geflügelställen Kleidung zu reinigen und zu wechseln.