Österreich
Erstochene Studentin: Mordverdächtiger enthaftet
Im Fall der im Jahr 2005 in Innsbruck erstochenen Studentin aus Niederösterreich ist es am Freitag zu einer Wende gekommen. Der 29-jährigen Tatverdächtige wurde nach der Haftprüfungsverhandlung aus der Untersuchungshaft entlassen. Es bestehe "kein dringender Tatverdacht" mehr, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Im Fall der aus Niederösterreich ist es am Freitag zu einer Wende gekommen. Der 29-jährigen Tatverdächtige wurde nach der Haftprüfungsverhandlung aus der Untersuchungshaft entlassen. Es bestehe "kein dringender Tatverdacht" mehr, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Der 29-jährige Niederösterreicher war am 22. Dezember aus Australien kommend . Wenig später wurde er nach Innsbruck überstellt und saß seitdem in Untersuchungshaft. Beamte des Cold Case Managements des Bundeskriminalamts hatten den Fall im November 2012 in Kooperation mit dem Landeskriminalamt Tirol neu aufgerollt.
Die grausame Bluttat erschütterte am 23. Juni 2005 Innsbruck. Die Studentin war zwei Tage vor ihrem 20. Geburtstag vor einer Telefonzelle im Stadtteil Pradl tot aufgefunden worden. Sie war mit zwei Messerstichen in den Brustkorb und in den Rücken getötet worden. Die Tatwaffe wurde nie gefunden.
DNA-Gutachten gaben den Ausschlag
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Thomas Willam erklärte, dass unter anderem die im Zuge der Haftprüfung durchgeführte Erörterung der vorliegenden DNA-Gutachten mit dem gerichtsmedizinischen Sachverständigen zur Enthaftung des 29-Jährigen geführt habe. Zudem hätten die weiteren Beweisergebnisse, insbesondere die Vernehmung des Beschuldigten, den Ausschlag dafür gegeben.
Es seien zwar DNA-Spuren des Verdächtigen am Rock des Opfers festgestellt worden, aber diese würden aufgrund der "geringen Intensität" keine aussagekräftigen Schlüsse gegen den Beschuldigten zulassen. Man könne aufgrund dieser Erkenntnisse nicht sagen, dass es zwingend zu einem "bedenklichen Körperkontakt" gekommen sei. Daher sei der ursprünglich dringende Tatverdacht zu relativieren gewesen.
Auf Beschwerde verzichtet
Die Staatsanwaltschaft verzichtete laut Willam auf eine Beschwerde gegen die Enthaftung. Die Ermittlungen gegen den Niederösterreicher seien damit aber nicht beendet, erklärte der Sprecher. Man werde unter anderem beim Bundeskriminalamt erheben, ob es weitere Beweismittel gebe. Dann werde es zu einer abschließenden Beurteilung seitens der Anklagebehörde kommen.
William betonte, dass darüber hinaus in alle Richtungen weiter ermittelt werde. Mit etwaigen Auflagen sei die Entlassung aus der Untersuchungshaft für den 29-Jährigen nicht verbunden. Der Niederösterreicher könne theoretisch auch wieder nach Australien zurückkehren, wo der 29-Jährige zuletzt arbeitete.
Der Anwalt des aus der Untersuchungshaft entlassenen 29-Jährigen, Albert Heiss, rechnete am Freitag mit einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen seinen Mandanten in "zwei bis drei Wochen". Heftige Attacken ritt der Rechtsanwalt gegen die Cold-Case-Einheit des Bundeskriminalamts, die den Fall im November 2012 in Kooperation mit dem Landeskriminalamt Tirol neu aufgerollt hatte.
Anwalt: "Viele Rechtsverletzungen"
"Wie da ermittelt wurde, das wird Folgen haben", meinte Heiss und sprach von "vielen Rechtsverletzungen", die passiert seien. Dabei gehe es nicht nur um eine Entschädigung für den Verdächtigen. Er habe gegen die Cold-Case-Gruppe eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie einen Befangenheitsantrag eingebracht.
Zudem stelle sich die Frage, ob nicht auch wegen Amtsmissbrauchs ermittelt werden müsse. Die "massiven Rechtsverletzungen" sah Heiss etwa in den "Methoden" wie man Zeugen befragt habe sowie in der mangelnden Rechtsbelehrung bei der Einvernahme des Beschuldigten und der nicht sofortigen Beiziehung eines Verteidigers.