Österreich

Es bleibt dabei: Larissas Mörder bekommt 20 Jahre

Heute Redaktion
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Mitte Juni fiel das Urteil im Mordfall Larissa B. Ihr Freund und Mörder wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt, weil er sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, ihr dann Bodylotion eingeflößt und ihr schließlich einen Socken in den Mund gestopft hatte. Der 24-Jährige ging in Berufung. Am Dienstag wurde das Urteil bestätigt, es bleibt dabei: Larissas Mörder bekommt 20 Jahre und wird in eine Anstalt für geistigabnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Mitte Juni fiel das gestopft hatte. Am Dienstag wurde das Urteil bestätigt, es bleibt dabei: Larissas Mörder bekommt 20 Jahre und wird in eine Anstalt für geistigabnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat das erstinstanzliche Urteil im Fall der vergangenen September in Tirol getöteten 21-jährigen Larissa B. am Dienstag bestätigt. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Antwältin: "Tat war nicht kaltblütig"

Sowohl Verteidigung, als auch Staatsanwaltschaft hatten gegen die erstinstanzliche Strafe Berufung eingelegt. Die Verteidigerin des 24-Jährigen, Eva Kathrein, betonte in ihrem Plädoyer vor dem Richter des Oberlandesgerichts immer, dass ihr Mandant ein volles Geständnis abgelegt hatte. Außerdem erwähnte sie mehrmals, wie reumütig der 24-Jährige sei und dass er an einer Persönlichkeitsstörung leide. "Mord ist immer grausam, die Tat an sich war aber nicht kaltblütig", erklärte Kathrein und nahm damit Bezug auf die Berufung der Staatsanwaltschaft, die die Tat als "besonders grausam und qualvoll für das Opfer" bezeichnete.

Staatsanwalt zweifelt an Reue

"Seitens der Staatsanwaltschaft wurde versucht aus dem Tratsch rund um den Fall und der Darstellung in den Medien Erschwerungsgründe zu kreieren", warf Kathrein der Gegenseite vor. Oberstaatsanwalt Thomas Schirhackl zweifelte indes die Reumütigkeit des Geständnisses an. "Erst als die Ermittlungen auf ihn zeigten, hat der Angeklagte gestanden", sagte Schirhackl. Der 24-Jährige entschuldigte sich in seinem Schlusswort. "Ich habe nicht nur einem Menschen sein Leben genommen, sondern auch noch einer Familie ihr Kind. Das ist nie wieder gut zu machen", sagte der Angeklagte.

Geringere Strafe kommt nicht in Frage

Gegen eine lebenslängliche Freiheitsstrafe würden das reumütige Geständnis und die Persönlichkeitsstörung des Angeklagten sprechen. "Andererseits ist die Schuld so hoch, dass eine geringere Strafe nicht infrage kommt", fügte Mayr hinzu.

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APA/red.