Zwei Männer müssen sich am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Baden verantworten, denen ein Mord vorgeworfen wird. Im Gasthof Adler in Birmenstorf sollen sie am 11. September 2022 einen anderen Mieter eines der Zimmer, einen Schweizer (60), durch Gewalteinwirkung getötet haben.
Gefunden wurde das Opfer erst eine Woche später auf dem Boden liegend von einer Putzfrau und dem Wirt des Adlers – zu diesem Zeitpunkt war die Leiche bereits stark verwest.
Laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hatte der angeklagte Rumäne (26) am Nachmittag der Tat schon mit zwei anderen Männern vor dem Gasthof Adler eine Flasche Jack Daniel’s und Bier getrunken. Abends tranken er und der Deutsche (25) Bier im Zimmer des Rumänen.
Betrunken gingen sie beide in das Zimmer des späteren Todesopfers. Sie wollten ihn zur Rede stellen, denn sie hatten ihm schon einmal vorgeworfen, im Gang uriniert zu haben.
Das Opfer sei auf dem Rücken auf dem Boden seines unverschlossenen Zimmers gelegen, war aber bei Bewusstsein. Weil er nicht auf die Vorwürfe der jungen Männer antwortete, eskalierte die Situation. Auf den Vorwurf, im Gang uriniert zu haben, habe der 60-Jährige nur unverständlich geantwortet.
Laut Anklageschrift habe das wehrlose Opfer ein paar Ohrfeigen kassiert. Der Rumäne habe zugeschlagen, der Deutsche stand im Türrahmen und kickte dem Opfer ein paar Mal gegen die Füße. Beide sollen das Opfer angespuckt haben.
Dann wurde der Rumäne rau: Er hat laut Staatsanwaltschaft dem Opfer Gewalt gegen Kopf, Hals und Oberkörper zugefügt und ihm auch Mund und Nase zugehalten sowie ihn von hinten gewürgt.
Beide ließen das verletzte Opfer im Zimmer liegen und gingen. Da lebte der 60-Jährige noch. Laut Rechtsmedizin dürfte der Mann 20 bis 30 Minuten später erstickt sein.
Vor Gericht belastet der Deutsche den Rumänen schwer, wie die "Aargauer Zeitung" berichtet. Die Gewalt des Rumänen habe sich gesteigert. Er habe das Opfer geohrfeigt, um ihn dazu zu bringen, sich mit ihm zu unterhalten. "Es hat mit leichter Gewalt angefangen, ehe es komplett ausgeartet ist." Der Rumäne sei dem Opfer auch aufs Gesicht gestanden.
Der Deutsche sei im Türrahmen gestanden und dabei auch mehrmals aus dem Zimmer gegangen. Er habe dem Rumänen auch mehrmals gesagt, dass es nun gut sei. "Aufgrund meines Zustandes war es mir nicht bewusst, wie schwer diese Verletzungen waren, dass sie lebensgefährlich waren", sagt er vor Gericht. "Auch wenn das im nüchternen Zustand klar ersichtlich gewesen wäre."
Der Rumäne dagegen sagte: "Ich erinnere mich nicht, wie es dazu gekommen ist." Am nächsten Morgen hätten sie entdeckt, dass der Mann tot ist. Zusammen versuchten beide, das Zimmer wieder herzurichten, so legten sie etwa die Matratze zurück aufs Bett. Der Rumäne wollte das Opfer im Fluss versenken. Doch so weit kam es nicht.
Die Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen Angriffs und Unterlassung der Nothilfe für den Deutschen und eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren für den Rumänen. Zudem fordert die Staatsanwaltschaft für den Rumänen einen Landesverweis von 15 Jahren, für den Deutschen einen Landesverweis von zehn Jahren.