Österreich

Es schneit! Über Nacht 10 Zentimeter Schnee in Wien

Heute Redaktion
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Erst die Kälte, jetzt der Schnee: Montagabend soll es auch in der Bundeshauptstadt schneien. Über Nacht sollen in Wien bis zu zehn Zentimeter Schnee fallen. Der Winterdienst rüstet sich.



Gegen 19 Uhr soll es am Montag in Wien zu schneien beginnen. Lebhafter Wind kann zudem für Schneeverwehungen sorgen. Bis zu zehn Zentimeter Schnee könnten liegenbleiben, schätzt die ZAMG.

Der Winterdienst der MA 48 ist nach eigenen Angaben gerüstet. 77 Streufahrzeugen werden unterwegs sein. Im Bedarfsfall werden alle 15 Winterdienstlagerplätze geöffnet sein, um die Nachlieferung mit Streumittel rund um die Uhr sicherzustellen. Des weiteren stehen 172 Kleinfahrzeuge der Straßenreinigung und 138 private Fuhrwerker bereit, um im Ernstfall für sichere Verkehrswege zu sorgen. Zusätzlich können 1.200 StraßenkehrerInnen ab 3 Uhr in der Früh bei Bedarf in den Dienst gestellt werden.

Wiener Linien müssen Stationen freiräumen

Die Stadt-Autobahnen, wie etwa die Südost-Tangente, sowie Privatstraßen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich MA 48. Im Haltestellenbereich von öffentlichen Verkehrsmitteln sind die jeweiligen Betreiber wie etwa die Wiener Linien bzw. die AnrainerInnen zuständig.

Arbeit auch für Hausbesitzer

Für die Gehsteige sind die jeweiligen Liegenschaftseigentümer und Hausbesitzer verantwortlich, sie haben entweder selbst oder über beauftragte Firmen für die Räumung und Streuung zu sorgen. Diese Verpflichtung besteht hier zwischen sechs Uhr und 22 Uhr.

Quarzsplitt verboten

Bei der Betreuung der Gehsteige ist die Winterdienstverordnung 2003 zu beachten. Streusalz ist auf Gehsteigen nur bis zu einem Abstand von 10 m bis zu einer Grünfläche (unversiegelter Boden) zulässig. Im Bereich von Grünflächen darf Kaliumkarbonat eingesetzt werden, Streusplitt und geblähte Tone dürfen im Bereich der Grünflächen ebenfalls zum Einsatz gelangen. Verboten ist generell der Einsatz von stickstoffhältigen Mitteln sowie Asche und Schlacke. Beim Splitt ist darauf zu achten, dass Quarzsplitt, Quarzsand und Betonrecyclingsplitt verboten sind.