Totes Baby in Favoriten

Es war ein Frühchen – so tragisch musste Melek sterben

Immer mehr Einzelheiten im furchtbaren Verbrechen an der wehrlosen Melek dringen ans Licht. Die Mutter hat ihr Baby gewürgt und dann erschlagen.
Christian Tomsits
27.11.2024, 13:39
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Die neuen Entwicklungen in der Tragödie von Wien-Favoriten machen betroffen: Demnach soll Frühchen Melek (zu Deutsch: Engel) noch gelebt haben, als die 30-jährige Mutter Büsra T. es in einen Plastiksack gewickelt am Donnerstagvormittag in einer Rauchpause aus der Klinik brachte.

Tat am Tag der Entlassung

Besonders tragisch: Es war der Tag, an dem die junge Mutter mit ihrem Baby aus der Klinik entlassen hätte werden sollen. Die junge Mutter habe nicht gewusst, wo sie mit ihrem Kind hinsollte. Wegen ihrer angeblich traditionellen Familie sei sie total verzweifelt gewesen und habe gedacht, dass ihre Eltern das uneheliche Kind niemals akzeptieren würden. Mit dem Kindsvater hatte es bereits drei Tage vor der Tat schlimmen Streit gegeben.

Unvorstellbar: Also packte die 30-Jährige am 21. November die kleine Melek in einen Plastiksack und schlich sich aus der Klinik. Das erst 10 Tage alte Baby habe am Arm der Mutter noch gewimmert, erst leise, dann immer lauter.

Star-Anwältin Astrid Wagner verteidigt die mordverdächtige Mutter.
Denise Auer

Direkt vor dem Müllcontainer soll die Verdächtige ihr Baby mehrfach (!) auf den Asphalt geschleudert, dann in den Behälter gelegt haben. Zuvor hatte sie das Kind gewürgt. "Es war eine Kurzschlussreaktion", erklärte Anwältin Astrid Wagner auf "Heute"-Nachfrage.

In den Verhören mit der Polizei gestand die Verdächtige die schreckliche Tat nur scheibchenweise. Zuerst tischte sie den Ermittlern eine abenteuerliche Entführungsgeschichte auf: "Ein Mann von der Reinigung hat mein Baby mitgenommen", soll sie behauptet haben. Erst am Folgetag gestand sie, ihr Kind getötet zu haben und führte die Polizei zum Fundort der Leiche.

Die Verteidigung wird für Anwältin Wagner, die von schwerer psychischer Beeinträchtigung ihrer Mandantin ausgeht, wegen der Fakten Schwerstarbeit.

Für die Mutter gilt die Unschuldsvermutung.

{title && {title} } ct, {title && {title} } Akt. 27.11.2024, 14:38, 27.11.2024, 13:39
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