Wirtschaft

ESM: Strache verlangt Haftungsgrenzen

Heute Redaktion
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Die FPÖ fordert eine völkerrechtliche Verankerung der Haftungsobergrenze für Österreich (rund 19,5 Mrd. Euro) beim Euro-Rettungsschirm ESM. Parteichef Heinz-Christian Strache verwies auf die Entscheidung der deutschen Verfassungsrichter in Karlsruhe. Diese hatten den Schirm zwar genehmigt, verlangten aber gleichzeitig eine Sicherstellung, dass die Haftung auf die vereinbarten 190 Mrd. Euro beschränkt bleibe.

Die FPÖ fordert eine völkerrechtliche Verankerung der Haftungsobergrenze für Österreich (rund 19,5 Mrd. Euro) beim Euro-Rettungsschirm ESM. verwies auf die Entscheidung der deutschen Verfassungsrichter in Karlsruhe. Diese hatten den Schirm zwar genehmigt, verlangten aber gleichzeitig eine Sicherstellung, dass die Haftung auf die vereinbarten 190 Mrd. Euro beschränkt bleibe.

Diese Sicherstellung müsse es auch für die heimische Haftungsobergrenze geben, forderte Strache. Es sei eine "Unwahrheit", dass die Obergrenze bei den 19,5 Mrd. Euro festgelegt ist. Er befürchtet, dass die Haftungen Österreichs im Extremfall auf über 380 Mrd. Euro ausgedehnt werden könnten - und zwar am Parlament vorbei. Denn im Gegensatz zur Bundesregierung hält Strache die beiden geplanten Finanz-Unterausschüsse des Nationalrates keineswegs für ausreichend, was die Mitsprache Österreichs betrifft.

"Reiner Etikettenschwindel"

Denn dieses Instrument habe keine völkerrechtlichen Auswirkungen. Das Argument ist daher "schlichtweg falsch und unwahr", sagte Strache. "Die Mitbestimmung des österreichischen Nationalrates ist ein reiner Etikettenschwindel". Außerdem habe man die Unterausschüsse noch nicht einmal konstituiert.

Eine völkerrechtliche Verankerung der Haftungsobergrenze könne man über einen Beschluss im Parlament erreichen, meinte der FPÖ-Chef. Anschließend brauche es wohl eine entsprechende Anmerkung im ESM-Vertrag, meinte ein Mitarbeiter aus Straches Büro auf Nachfrage.

Verfassungsklage weiter am Tisch

Der FPÖ-Obmann verwies auch einmal mehr darauf, dass die Kärntner Freiheitlichen über die Landesregierung nach Kundmachung des ESM-Gesetzes eine Verfassungsklage gegen ESM sowie den Fiskalpakt einbringen werden. Darin werde unter anderem beantragt, dass der ESM zur Gänze als rechtswidrig zu betrachten sei.

Gleichzeitig räumte Strache ein, er befürchte, dass es in Österreich zu einer ähnlichen Entscheidung wie in Karlsruhe kommen werde - wobei er betonte, dass er die Position seiner Partei durch die von den deutschen Verfassungsrichtern genannten Einschränkungen betreffend der Haftungsobergrenzen bestätigt sieht.

Kritik an EZB

Scharfe Kritik übte Strache auch an den Plänen der Europäischen Zentralbank (EZB), im Fall des Falles unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenländern aufkaufen zu wollen. Es sei sicherzustellen, dass betreffend der Haftungsobergrenzen "nicht der Umweg über die EZB" genommen werde. "Das wäre ein ESM mit anderem Namen". Die Forderung einer ESM-Volksabstimmung sei ebenfalls weiter ein FPÖ-Anliegen.