Wirtschaft

Essensgutscheine nun doch auch im Homeoffice gültig

Für die Verpflegung während der Arbeitszeit gibt es steuerliche Anpassungen. Dies bezieht sich konkret auf Essensgutscheine und Geschäftsessen.

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Lieferservice (Symbolbild)
Lieferservice (Symbolbild)
Maksym Belchenko / istock

Für die Essensverpflegung während der Arbeit gibt es steuerliche Anpassungen. Die Essensgutscheine vom Arbeitgeber gelten nun auch im Homeoffice. Konkret bedeutet das, dass Arbeitnehmer auch bei Essensabholung oder -Lieferung mit diesen Gutscheinen bezahlen können.

Corona-Wirtepaket

Anfang Juli 2020 wurden im Rahmen des Corona-Wirtepakets Gutscheine für Mahlzeiten, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern freiwillig zur Verfügung stellen, bis zu einem Wert von 8 Euro pro Arbeitstag steuerfrei bereitgestellt. Bislang musste bis zu einem Wert von 4,40 Euro pro Tag vom Arbeitnehmer keine Lohnsteuer bezahlt werden.

Bei Gutscheinen für Lebensmittel, die nicht sofort konsumiert werden, wurde die Steuerbefreiung von 1,10 auf 2 Euro angehoben. Für den Zuschuss zur Verpflegung fallen auch keine Lohnnebenkosten und keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Geschäftsessen-Regelung läuft aus

Wie das Finanzministerium am Dienstag mitteilte, ist hingegen die ebenfalls im Zuge der Corona-Hilfen getroffene Regelung, dass Geschäftsessen mit 75 statt 50 Prozent steuerlich absetzbar sind, mit Jahresende ausgelaufen. 

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