Österreich

Schlecker adé! Essverbot noch härter als gedacht

In der U6 gilt bereits das gnadenlose Essverbot. Sogar ein geruchloser Schlecker oder Apfel ist verboten – egal wie alt die Fahrgäste sind.

Heute Redaktion
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Den Kaugummi können Sie im Mund behalten. Der zähle nicht als Nahrungsmittel, erklärt Wiener Linien Pressesprecherin Kathrin Liener zu "Heute". Alles andere sei verboten – von Apfel, Keks, Wurstsemmel bin hin zu Schokolade und Schlecker. Naschzeug sei Nahrung. "Das Essverbot kennt keine Altersgrenze und ist für alle Öffi-Fahrgäste gültig", so Liener.

Die rund 300 Service- und Sicherheitsmitarbeiter werden zwar keinem Kind "das Kipferl aus dem Mund nehmen", aber jeden Fahrgast auffordern das Essen wieder einzupacken und außerhalb der U-Bahn zu konsumieren.

"Wir werden keinem Kind das Kipferl aus dem Mund nehmen"

Am Bahnsteig, im Autobus oder in der Straßenbahn ist das Jausnen nämlich noch erlaubt. Das Stillen sei "selbstverständlich nicht vom Essverbot betroffen".

In den ersten drei Monaten sind übrigens 61 U6-Passagiere ermahnt worden. Der Essensmüll habe sich bereits reduziert und Strafen seien derzeit keine vorgesehen.

Das ganze Interview

"Heute": Ab wie viel Jahren gilt das Essverbot?

Kathrin Liener: Das Essverbot kennt keine Altersgrenze, es ist für alle Öffi-Fahrgäste gültig. Bei Kleinkindern agieren unsere Service- und SicherheitsmitarbeiterInnen mit besonderem Augenmaß.

Was ist in das Essverbot inkludiert? Auch ein Apfel beispielsweise? Schokolade?

Es gilt ein allgemeines Essverbot, das alle Speisen umfasst.

Wie sieht es aus mit dem Trinken? Was darf man trinken, was nicht?

Alkohol ist bei uns schon länger verboten, nicht-alkoholische Getränke dürfen weiter konsumiert werden.

Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?

Derzeit heißt es überall, dass es noch keine Strafen geben soll. Es sind derzeit keine Strafen geplant. In den ersten drei Monaten seit Einführung des Essverbots auf der U6 mussten nur 61 Fahrgäste darauf aufmerksam gemacht werden. Wir werden das natürlich weiterhin beobachten, aber wir sind zuversichtlich, dass auch die Ausweitung auf alle U-Bahnlinien gut angenommen wird.

Das Verbot gilt in der U6 – und ab 15 Jänner U-Bahn weit. Wie sieht es aus in der Straßenbahn und im Bus?

Eine Ausweitung auf Bus und Bim ist derzeit nicht geplant.

Kinder bis wie viel Jahre dürfen was genau essen?

Es gibt keine Altersgrenze. Unsere Service- und SicherheitsmitarbeiterInnen werden mit besonderem Augenmaß agieren und keinem Kind das Kipferl oder einen Keks wegnehmen.

Am Bahnsteig ist das Essen erlaubt oder nicht?

Ja, am Bahnsteig ist das Essen erlaubt.

Kann man Kaugummi kauen oder Schlecker lutschen?

Kaugummi ist kein Essen und fällt deshalb nicht unter das Essverbot. Ein Schlecker ist Naschzeug, darf also nicht in der U-Bahn gegessen werden.

Wie sieht es mit dem Stillen von Babies aus?

Stillen ist selbstverständlich nicht vom Essverbot betroffen.

Wie viele Menschen kontrollieren in den U-Bahnen das Verbot und wie?

Unsere Service- und SicherheitsmitarbeiterInnen informieren essende Fahrgäste über das Essverbot und bitten sie das Essen einzupacken und später fertig zu essen.