Österreich

Esti-Anwalt motzt wegen Ekel-Bildern der Opfer

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Nach Ansicht von Verteidiger Rudolf Mayer war die Power-Point-Präsentation des Gerichtsmediziners Johann Missliwetz entscheidend dafür, dass Estibaliz C. die Höchststrafe, nämlich lebenslang bekam.

bekam.

Missliwetz hatte bei der Erörterung seines Gutachtens unter anderem die mit einer Motorsäge abgetrennten Köpfe von Holger Holz und Manfred Hinterberger, dem Ex-Mann und dem Lebensgefährten von Estibaliz C., in Großaufnahme auf eine Leinwand projiziert - dabei gefror den Geschworenen das Blut:

Auf einem Bild war ein abgetrennter Unterschenkel zu sehen, auf dem sich noch ein Fuß befand. Dann folgten Großaufnahmen avon abgetrennten Köpfen, und der Sachverständige erläuterte: "Beim Schädel von Opfer Holz sei "kreuz und quer, eher schräg durch den Kopf geschnitten worden. Deshalb fehlen Teile, wie der Unterkiefer." Als dann auch noch ein Torso gezeigt wurde, "grünlich gefärbt mit Schimmel bewachsen", war im Saal kein Magen mehr intakt und das Gesicht der Angeklagten versteinert.

DieseVorgangsweise, stößt Anwalt Mayer sauer auf: "Es war nicht nötig, die Zerstückelung der Leichen so in den Vordergrund zu rücken, dass die Morde vom Nachtatverhalten überlagert worden sind", meinte der Anwalt. Diese Art der Zurschaustellung der sterblichen Überreste der Opfer habe "der sachlichen Aufklärung nicht geholfen, jedoch die negative Stimmung bei den Geschworenen gefördert".

Seite 2: Chronologie des Falles.

Die Chronologie des Falles:

   - 27. April 2008: Estibaliz C. tötet laut Anklage in ihrer Wohnung ihren geschiedenen Mann Holger H., während ihr dieser sitzend den Rücken zukehrt. Demnach feuert sie aus einer Pistole der Marke Beretta, Kaliber 22, aus nächster Nähe zweimal auf seinen Hinterkopf und einmal in seine Schläfe. Sie versucht laut Staatsanwaltschaft zunächst, die Leiche in ihrer Wohnung zu verbrennen, bricht dies wegen der starken Rauchentwicklung ab und kauft in den nächsten Tagen eine Kettensäge, zerteilt den Toten und friert ihn zunächst ein. Im Herbst 2008 betoniert sie die Leichenteile in einer Wanne ein und lagert diese in einem Kellerabteil unter ihrem Eissalon "Schleckeria" in der Oswaldgasse ein. Das Motiv dürfte darin gelegen sein, dass Holger H. nicht aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen wollte.

   - 21./22. November 2010: Nach einem gemeinsamen Abend kommen Estibaliz C. und ihr Lebensgefährte Manfred H. nach Hause. Laut Anklage wartet die Beschuldigte, bis ihr Freund schläft, kleidet nach den Erfahrungen des ersten Mordes die Wände und den Boden mit einer Plastikfolie aus und tötet den Mann mit vier Schüssen aus kurzer Distanz in seinen Hinterkopf. Mit einer zuvor besorgten Kettensäge zerteilt sie die Leiche und betoniert sie ebenfalls in Wannen im Keller unter dem Eissalon ein. Für Manfred H. soll seine wiederholte Untreue das Todesurteil gewesen sein.

   - 26. November 2010: Wegen wiederholter Nachfragen seiner Verwandten meldet die Angeklagte Manfred H. als abgängig.

   - 6. Juni 2011: In seinem Geschäftslokal, das sich ebenfalls im Haus des Eissalons "Schleckeria" befindet, baut ein Mieter um und muss im Keller neue Installationen vornehmen. Dazu bricht er das mit einem Vorhängeschloss gesicherte Kellerabteil mit der Nummer 6, das laut mehreren Hausbewohnern niemandem zugeordnet werden kann, auf und entdeckt eine Faustfeuerwaffe sowie die mit Beton gefüllten Mörtelwannen. Er verständigt die Polizei. Diese fördert in mehreren mit Beton gefüllten Maurertrögen, Blumentöpfen und drei Kühltruhen die Leichenteile, die von einer Sachverständigen als Holger H. und Manfred H. identifiziert werden.

   - 7. Juni 2011: Die Angeklagte hört in ihrem Eissalon zufällig, wie der Entdecker der Leichen gegenüber einer ihrer Mitarbeiterinnen davon spricht, er hätte den "Manfred" gefunden. Sie flüchtet, lässt sich von einem Freund ihren Reisepass aus der Wohnung holen und ein Wertkartenhandy besorgen, hebt von ihrem Sparbuch 10.000 Euro ab und leert ihr Bankschließfach. Sie fährt mit einem Taxi zum Flughafen, bucht ein Ticket nach Paris, flüchtet aber wegen des späten Flugtermins aus Angst, festgenommen zu werden, wieder vom Airport nach Wien und steigt am Busbahnhof in ein weiteres Taxi. Die Ermittler haben tatsächlich am Gate schon auf sie gewartet. Der Lenker bringt sie nach Udine, wo er unter seinem Namen ein Hotelzimmer für sie mietet.

   - 8. Juni 2011: Estibaliz C. verlässt das Hotel und kommt wieder den Ermittlern zuvor. Diese haben bereits mit dem Taxilenker gesprochen und die italienischen Kollegen ersucht, sie in dem Hotel festzunehmen. Am Bahnhof von Udine lernt sie einen Straßenkünstler kennen und bringt ihn dazu, sie bei ihm aufzunehmen. Ihm fällt ihr Interesse an dem Kellerleichen-Fall im Internet auf, außerdem äußert sie Selbstmordgedanken. Er verständigt schließlich die Polizei.

   - 9. Juni 2011: Die Polizei identifiziert einen der Toten als den Lebensgefährten von Estibaliz C.

   - 10. Juni 2011: Italienische Polizisten verhaften die Beschuldigte in Udine. Sie wird in ein Krankenhaus eingeliefert, weil sie im zweiten Monat schwanger ist. Vater ist ihr neuer Lebensgefährte.

   - 24. Juni 2011: Die Verdächtige wird von den italienischen Behörden an die österreichische Justiz ausgeliefert. In Udine hat sie zuvor den italienischen Behörden die Taten im Prinzip gestanden, bei den Einvernahmen in Wien zeigt sie sich zunächst relativ verschwiegen.

   - 11. Jänner 2012: Estibaliz C. wird in einem Wiener Krankenhaus Mutter eines gesunden Buben. Unmittelbar nach der Geburt wird das Baby seinem Vater übergeben. Letztlich wird das Kind nach Barcelona zu den Eltern der Angeklagten gebracht.

   - 29. März 2012: Die Angeklagte heiratet den Kindesvater: In der Vernehmungszone der Justizanstalt Wien-Josefstadt geben Estibaliz C. und ihr Lebensgefährte, der 47-jährige Roland R., einander das Ja-Wort.

   - 4. Juli 2012: Details des psychiatrischen Gutachtens zu der Angeklagten werden bekannt. Darin beschreibt die Gutachterin die Frau als "Prinzessin", die "sich erhofft, von einem Mann 'gerettet' zu werden". Sie habe sich ihren jeweiligen Partnern völlig untergeordnet, sei dabei aber nicht glücklich geworden. Da Estibaliz C. nicht imstande sei, von ihr nicht mehr erwünschte Beziehungen zu beenden, "bleiben im Wesentlichen nur mehr deviante Auswege", hält die Gerichtspsychiaterin fest. Selbstmord komme für Estibaliz C. nicht infrage, weshalb der Ausweg in der "Elimination desjenigen Hindernisses" bestünde, "das einer neuen und erhoffterweise vorteilhafteren Beziehung im Weg steht".

   - 5. September 2012: Die Staatsanwaltschaft Wien erhebt Anklage gegen Estibaliz C. wegen Mordes an Holger H. und Manfred H. und beantragt die Einweisung der Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

   - 19. November 2012: Der Prozess gegen Estibaliz C. beginnt im Wiener Landesgericht unter großem medialen und Publikumsinteresse. Estibaliz C., die von Staatsanwältin Petra Freh als "tickende Zeitbombe" bezeichnet wird, berichtet detailliert, warum und wie sie ihren Ex-Mann und später ihren Lebensgefährten erschossen hat. Sie gibt an, dass die beiden Männer sie nur heruntergemacht hätten und nicht gehen wollten, als sie die Absicht zur Trennung gehabt hätte.

   - 22. November 2012: Estibaliz C. wird im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts einstimmig wegen Doppelmordes zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung meldet Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

APA/red.