Österreich

Estibaliz C. darf nicht nach Spanien ausreisen

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Die wegen zweier Morde zu lebenslanger Haft verurteilte Spanierin Estibaliz C. muss ihre restliche Haftstrafe in Österreich verbringen. Sie wollte nach Spanien verlegt werden, wo ihr zweijähriger Sohn lebt. Der Antrag wurde aber von den spanischen Behörden abgelehnt.

Der Antrag wurde aber von den spanischen Behörden abgelehnt.

Grund dafür, dass Esti hier bleiben muss ist laut den spanischen Behörden, dass es dort „Die spanischen Behörden nicht vorgesehen ist, jemanden zeitlich unbegrenzt in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher unterzubringen.

Die gebürtige Spanierin sitzt derzeit im Frauengefängnis Schwarzau in Niederösterreich, wo sie auch eine psychologische Therapie absolviert. So lange die Gefährlichkeit der Betroffenen besteht, ist sie in Österreich zu einer zeitlich unbegrenzten Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.

Esti wollte zu ihrem Sohn

Estebaliz C. wollte laut ihrem Anwalt die Verlegung nach Spanien, um ihrem Sohn näher sein zu können. Der mittlerweile zweijährige Bub, den sie in der Untersuchungshaft zur Welt gebracht hatte, lebt bei seinen Großeltern in Spanien. Besuche bei Estibaliz C. im Frauengefängnis Schwarzau waren für die Familie laut Anwalt aus Kostengründen immer schwieriger geworden.

Estibaliz C. wurde am 22. November 2012 im sogenannten Kellerleichen-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Im Prozess hatte die Gutachterin Adelheid Kastner eine negative Prognose zum Heilungsverlauft abgegeben. Die statistische Wahrscheinlichkeit, dass Estibaliz C. in den nächsten zehn Jahren neuerlich eine Straftat mit schweren Folgen bezifferte die Gutachterin mit 31 Prozent. Dabei handle es sich um eine „individuelle Prognose, bezogen auf ihre konkrete Persönlichkeitsstruktur“.