Die Ereignisse im Zuge der Ukraine-Krise überschlagen sich aktuell. Die Europäische Union hat für Donnerstag einen Krisengipfel einberufen.
EU-Ratspräsident Charles Michel begründete dies in seiner am Mittwoch veröffentlichten Einladung an die Staats- und Regierungschefs mit Russlands "aggressivem Vorgehen". Der Gipfel soll am Donnerstagabend um 20 Uhr beginnen und ein Präsenztreffen sein.
"Die Anwendung von Gewalt und Zwang zur Änderung von Grenzen hat im 21. Jahrhundert keinen Platz", betonte der Ratspräsident. Als Antwort auf das russische Vorgehen hat die EU gemeinsam mit den USA und anderen Partnern Wirtschafts- und Finanzsanktionen beschlossen. Nach Michels Angaben geht es bei dem Gipfel auch um weitere Unterstützung für die Ukraine.
Russland hat den angekündigten Abzug seines diplomatischen Personals aus der Ukraine in die Tat umgesetzt. Ein Sprecher der russischen Botschaft in Kiew bestätigte die Evakuierung am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Über dem Botschaftsgebäude in der ukrainischen Hauptstadt war die russische Flagge nicht mehr aufgezogen. Mehrere Menschen verließen die Botschaft mit Koffern.
Das Außenministerium in Moskau hatte den Abzug am Dienstag angekündigt. Die russischen Vertretungen in der Ukraine würden evakuiert, um "das Leben und die Sicherheit" der Diplomaten zu schützen, hieß es zur Begründung. Russische Diplomaten in der Ukraine hätten Drohungen erhalten, zudem habe es "wiederholte Angriffe" auf die russische Botschaft in Kiew und Konsulate in anderen Städten des Landes gegeben. Der Westen befürchtet einen russischen Großangriff auf die Ukraine, auch auf die Hauptstadt Kiew.
Das Parlament der Ukraine billigt einen neuen Gesetzesentwurf. Bürgerinnen und Bürgern ist es künftig erlaubt, sich zu bewaffnen und zur Selbstverteidigung entsprechend zu handeln. Dieses Gesetz sei aufgrund "bestehender Bedrohungen und Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger der Ukraine erforderlich", schreiben zahlreiche Medien. In einer Mitteilung sprechen sich die Verantwortlichen dafür aus, dass das Gesetz "voll und ganz im Interesse des Staates und der Gesellschaft" sei.